Der Einsatz von Streusalz ist fast überall verboten
An den vergangenen Tagen hat der Winter Einzug gehalten. Wir erinnern deshalb daran, dass Streusalz in Bremen nur sehr eingeschränkt genutzt werden darf, um Wege und Straßen von Eis und Schnee zu befreien.
Nach dem bremischen Landesstraßengesetz ist es untersagt, schnee- und eistauende Substanzen oder Methoden auf öffentlichen Straßen einzubringen oder zu verwenden. Ausnahmen gibt es nur für Straßenbaulastträger beziehungsweise von ihnen Beauftragte. Das bedeutet, dass private Grundstückseigentümer sowie Privatunternehmen kein Salz verwenden dürfen, um ihre Wege oder Straßen zu räumen. Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Kathrin Moosdorf: „Wir wollen alle, dass Bremen im Frühling wieder ergrünt, dass Bäume und Sträucher erblühen und uns eine lebenswerte Umwelt bescheren. Salz tötet Bäume und andere Vegetation. Daher rufe ich alle Grundstückseigentümer sowie private Räumdienste auf, auf Salz zu verzichten und so einen aktiven Beitrag für Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.“
Salz tötet Bäume
In den Parks und Friedhöfen setzt der Umweltbetrieb Bremen (UBB) ausschließlich abstumpfende Streumittel – etwa Sand und Granulat – ein. „Viele Privateigentümerinnen und -eigentümer machen das auch schon“, betont Kathrin Moosdorf. „Die Stadt Bremen gibt in jedem Jahr viel Geld aus, um den Baumbestand zu erhalten. Gerade in Zeiten des Klimawandels wird das immer wichtiger. Der Einsatz von Streusalz ist da absolut kontraproduktiv.“ Auch die Bremer Stadtreinigung (DBS) ist bereits aktiv geworden und hat die Streumittel ökonomisch und ökologisch optimiert. Nun wird so wenig Streusalz wie nur möglich eingesetzt. Aktuell gibt es jedoch noch keine Alternative, um komplett auf den Einsatz von Taumitteln auf öffentlichen Straßen verzichten zu können.
Bildquelle: Edler von Rabenstein / Fotolia
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