Datenschutzbeauftragte fordern Nein der Bundesregierung zur Chatkontrolle

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) stellt sich gegen die Pläne der dänischen EU-Ratspräsidentschaft und fordert die Bundesregierung auf, bei ihrem Nein zur anlasslosen Massenüberwachung von Bürgern zu bleiben.

Die dänische Regierung hat als amtierende EU-Ratspräsidentschaft die Verordnung zur sogenannten Chatkontrolle auf die Tagesordnung des EU-Rats am 14. Oktober 2025 gesetzt. Im Entwurf der Verordnung sind jetzt wieder verpflichtende Möglichkeiten zur Massenüberwachung privater Chats („Aufdeckungsanordnungen“) sowie die Möglichkeit des flächendeckenden Scannens von privaten Nachrichten auf den Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer eingefügt worden. Dieses sogenannte Client-Side-Scanning umgeht die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung,  da Nachrichten bereits vor dem verschlüsselten Versand durchsucht werden können.

Rechtsstaatliche Grenzen werden überschritten

Die diesjährige Vorsitzende der DSK, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, fordert im Namen der gesamten DSK die Bundesregierung auf, den Verordnungsentwurf zur Chatkontrolle in dieser Fassung abzulehnen, da weiter rechtsstaatliche Grenzen überschritten werden. Man ist sich einig darüber, dass Sicherheitsbehörden wirksame Werkzeuge und rechtliche Möglichkeiten zur Bekämpfung und Vermeidung von sexuellem Missbrauch von Kindern benötigen. Dieses Ziel dürfe jedoch nicht auf Kosten der Privatsphäre von Millionen von Personen verfolgt werden, die dafür keinen Anlass gegeben haben. Hintertüren in der Verschlüsselung gefährden die Sicherheit der Kommunikation aller und könnten auch von Kriminellen missbraucht werden.

Unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte

Ähnlich sieht es auch Dr. Timo Utermark, der Bremer Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Wenn auf den Endgeräten laufend und flächendeckend die Chatverläufe überwacht werden, würde tief in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen. Dies ist in der vorgesehenen Form nicht mehr verhältnismäßig, weil auch dem wichtigem Ziel der Verbrechensbekämpfung die Grundrechte nicht anlasslos und flächendeckend untergeordnet werden dürfen. Vielmehr muss auch bei der Verfolgung von schwersten Straftaten jede Ermittlungsmaßnahme und jeder Grundrechtseingriff im Einzelfall abgewogen sein.“

 

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