Dach über dem Kopf für Obdachlose – Bremen will sich Belegrecht für Wohnungen sichern

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Um mehr Obdachlose und Geflüchtete in Wohnungen unterbringen zu können, will Bremen erstmals Belegrechte für Wohnungen ankaufen. Mit dem Belegrecht kann die Stadt für mehrere Jahre direkt auf den bestehenden Wohnraum zugreifen. Der Vermieter erhält im Gegenzug eine einmalige Zahlung.

Insgesamt will Bremen 150 Belegrechte für rund 1,5 Millionen Euro erwerben. In ihrer Online-Sitzung am 5. November hat die Deputation für Soziales, Jugend und Integration dem zugestimmt. Von den 150 Belegrechten seien etwa 100 für Personen vorgesehen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus oder ihrer Herkunft Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt haben. Die restlichen 50 sollen dann für das Programm „Housing-First“ zur Verfügung stehen. Das Programm „Housing First“ sieht vor, Obdachlose die sich schon lange in Notunterkünften befinden und es mit diversen Problemen zu tun haben, wie etwa Krankheit, Schulden, Suchtverhalten und anderem, in ihren eigenen vier Wänden sozial zu stabilisieren, statt sie in Notunterkünfte einzuweisen. Das Ziel sei es, wie der Name schon sagt, zuerst die Wohnsituation zu regeln und dann alle weiteren Probleme anzugehen. Je nach Einzelfall können dann zusätzlich auch Sozialarbeiter vermittelt werden.

Vermittlung an Privatvermieter häufig schwierig

Gerade Menschen, die auf der Straße leben, stoßen bei der Wohnungssuche auf große Hürden. Viele Betroffene seien darüber hinaus aufgrund ihrer psychischen und gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage, den langen Prozess der Wohnungssuche mitzumachen, erklärt Sozialstaatsrat Jan Fries . Abhilfe schaffen solle die direkte Vermittlung in Wohnungen im Programm „Housing-First“. Zudem leben im System zur Unterbringung Obdachloser derzeit auch Menschen, die fast ausschließlich wegen ihres unsicheren Aufenthaltsstatus‘ oder aufgrund ihres Alters, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrer sozialen Lage benachteiligt werden und deshalb keine oder nur sehr eingeschränkte Chancen am Wohnungsmarkt haben.

Zusatzzahlungen als Anreize für Vermieter

Die Belegrechte der Stadt sollen für möglichst 20 Jahre gelten und für eine Einmalzahlung von je 10.000 bis 15.000 Euro von den Vermietern erworben werden. Die Summe ergibt sich aus der Differenz der am Markt zu erzielenden Miete und der Miete, die Sozialbehörden in der Regel für Leistungsempfänger finanzieren. „Aufgrund der besonderen Bedingungen der Pandemie steht die Unterbringung von wohnungslosen Menschen und von Menschen mit Fluchthintergrund vor besonderen Herausforderungen, die nur mit neuen Strategien zu bewältigen sind“, erklärt Sozialstaatsrat Jan Fries die Entscheidung. Ziel des Senats sei es, Menschen so weit wie möglich das Leben in einer eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Die Vermittlung der Mieter übernimmt die Zentrale Fachstelle Wohnen, die in Bremen für die Unterbringung Obdachloser zuständig ist.

Symbolbild: Bremen will 150 Belegrechte kaufen, um Obdachlose und Geflüchtete, in Wohnungen vermitteln zu können, die auf dem privaten Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben. Bildquelle: Fotolia.

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