Cum-Ex-Geschäfte – Finanzsenator fordert Rückzahlung hinterzogener Steuern auch bei Verjährung

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Durch die übliche zehnjährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung könnte der Staat im Zusammenhang mit sogenannten „Cum-Ex-Geschäften“ Milliarden Euro verlieren. Deshalb fordern die Länder Bremen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hamburg, für Fälle von besonders dreistem Steuerbetrug eine gesetzliche Sonderregelung. Das Ziel: Auch für steuerlich verjährte Fälle sollen die Täter die ergaunerten Milliarden zurückzahlen müssen.

Die Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen wollen mit einem Antrag an die Bundesregierung erreichen, dass ergaunerte Milliarden von Cum-Ex-Betrügern auch nach einer Verjährungsfrist zurückzahlen müssen. Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl betont: „Es wäre unerträglich, wenn wir tatenlos hinnehmen, dass die Betrüger das Geld behalten können. Der Staat muss alles Erdenkliche tun, um die erschwindelten Milliarden zurückzubekommen. Die Cum-Ex-Geschäfte zeugen von einer enormen kriminellen Energie. Ein groß angelegter Steuerbetrug, der neben strafrechtlichen auch finanzielle Folgen haben muss. Nur weil mehr als zehn Jahre vergangen sind, darf es kein ‚schutzbedürftiges Vertrauen‘ der Täter geben, so dass sie ihre auf Betrug basierenden Milliardengewinne behalten können. Wir brauchen hierfür eine Sonderregelung.“ Der Betrag, der durch sogenannte „Cum-Ex-Geschäfte“ hinterzogen wurde, wird auf rund 55 Milliarden Euro geschätzt.

Am Donnerstag, 24. September, berät der Bundes-Finanzausschuss über den Antrag.

Bild: Gemeinsam mit Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hamburg fordert auch der Bremer Finanzsenator Dietmar Strehl eine Änderung im Jahressteuergesetz. Bildquelle: Finanzressort.

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