Corona-Kontrollen am Wochenende – Polizei fertigt 318 Anzeigen

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Polizei und Ordnungsdienst sind derzeit täglich im Stadtgebiet unterwegs, um die Einhaltung der Corona-Regeln zu kontrollieren. Am vergangenen Wochenende, 13. bis 15. November fertigten die Beamten insgesamt 318 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten.

Insgesamt waren am vergangenen Wochenende, 13. bis 15. November, Polizei und Ordnungskräfte in 70 Kontrolleinsätzen unterwegs, um die Einhaltung der Corona-Maßnahmen zu überprüfen. Laut der Bremer Innenbehörde leiteten die Beamten am Wochenende 318 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz ein, insbesondere wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht und den Mindestabstand. In 341 Fällen erfolgten Erläuterungen und Hinweise zu den bestehenden Verhaltenspflichten, wie etwa zur Einhaltung des Mindestabstandes oder zu betrieblichen Hygienemaßnahmen. 312 Mal mussten Personen ermahnt beziehungsweise aufgefordert werden, ihre Maske aufzusetzen oder Abstände einzuhalten. In 1.368 Fällen überprüften Teams des Ordnungsdienstes vor Ort die Einhaltung von Quarantäneanordnungen des Gesundheitsamts.

In einem Fall missachtete der Betreiber eines Restaurants mit einem Glühweinstand das Außerhaus-Verkaufsverbot für alkoholische Getränke. Er erhielt eine Anzeige. Zudem musste ein Frisörsalon behördlich geschlossen werden. Der Betreiber konnte weder eine Kundenliste noch ein Hygienekonzept vorlegen. Auch eine Privatparty wurde aufgelöst und entsprechende Anzeigen wurden eingeleitet, weil Gäste aus mehreren Haushalten anwesend waren.

Insgesamt (Stand 13.11.) liegen dem Ordnungsamt seit März 4.938 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen vor.

Symbolbild: Polizei und Ordnungsamt fertigten am Wochenende 318 Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen. Bildquelle: NonstopNews.

3 Kommentare
  1. Richard Dühnen sagte:

    Ich hoffe dass möglichst alle mit guten Anwälten gegen etwaige Strafmandate oder Bußgeldbescheide vorgehen. Die Gerichte tun mir leid weil sie eh schon überlastet sind, und die Polizei muss ja leider die verqueren Anordnungen der Politik durchsetzen.

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  2. Komedi sagte:

    Keine Fälle. Lt infektionschutzgesetz $ 2 ist eine Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und die Vermehrung oder Entwicklung im menschlichen Organismus..
    Das leistet ein PCR Test nicht. Ein PCR Test weist nur nach dass ein Virus da war.
    Er kann wieder weg sein, sich nicht entwickelt haben oder aber ganz trivial falsch positiv sein.
    Sämtliche Massnahmen, die sich also auf diesen Test stützen, sind gesetzeswidrig. Die jenigen, die irgendwelche Massnahmen aufgrunddessen ableiten, sind krimInell und natürlich Schadenersatzpflichtig.

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