Chips für die Katz
Der Senat führt eine zusätzliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen in der Stadtgemeinde Bremen ein. Die neuen Regelungen ergänzen die bereits bestehende Kastrationspflicht und schaffen erstmals die Möglichkeit, diese effektiv durchzusetzen.
„Bisher konnten wir die Kastrationspflicht kaum kontrollieren, weil unklar war, wem welche Katze gehört“, erklärt dazu Innensenator Ulrich Mäurer. „Mit der neuen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht schaffen wir klare Verhältnisse zum Wohl der Tiere.“ Zum Einen könnten so entlaufene Katzen schneller zu ihren Besitzern zurückgeführt werden, was die Tierheime entlastet. Zum Anderen soll durch die bessere Durchsetzung der Kastrationspflicht die unkontrollierte Vermehrung von Katzen sinken.
Chip wird Pflicht
Katzenbesitzer müssen ihre freilaufenden Tiere künftig durch einen Mikrochip kennzeichnen und in einer Datenbank registrieren lassen. Die einmaligen Kosten hierfür belaufen sich auf 30 bis 60 Euro. Viele Katzenhalter machen das bereits heute freiwillig; für sie ändert sich nichts. Wer sich nicht daran hält, muss demnächst aber mit einem Bußgeld rechnen. Die neue Regelung tritt drei Monate nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bildquelle: Ekaterina Kolomeets / Adobe Stock
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