Bundesrat beschließt bessere Bedingungen für Paketboten: Bremer Engagement erfolgreich
Der Bundesrat hat am Freitag, 5. Juli 2024 dem vom Bundestag beschlossenen Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die vom Bremer Senat maßgeblich mitinitiierten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Paketbotinnen und Paketboten.
Ziel der Neufassung des Gesetzes aus den 1990er Jahren ist es darüber hinaus, auch in Zeiten von rückläufigen Briefsendungen angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu gewährleisten, den fairen Wettbewerb zu stärken und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen.
Verbot von Werkverträgen
Über die Details klärt eine Pressmeldung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration auf. So gehört zu den wichtigsten Änderungen aus Bremer Sicht ein Verbot von Werkverträgen, die es Anbietern und auch Subunternehmerketten bislang ermöglichen, arbeitsschutzrechtliche Vorgaben zu umgehen. Zusätzlich sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Verstöße künftig bei einer neuen Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur melden können. Insgesamt soll der Wettbewerb bei Warensendungen auch dadurch gestärkt werden, dass weitere Anbieter Zugang zum Markt erhalten – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten einhalten.
Schilling: „Zustellerinnen und Zusteller künftig besser geschützt“
Dazu die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling: „Menschen, die Pakete ausliefern, erleichtern den Alltag jedes einzelnen enorm. Es ist deshalb ein wichtiger Erfolg für Bremen, dass die Zustellerinnen und Zusteller durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz bei ihrer Arbeit künftig besser geschützt sind und bessere Bedingungen haben werden. Dem Bremer Senat sind gute und faire Arbeitsbedingungen in allen Branchen ein großes Anliegen.“
Initiative von Bremen und anderen Bundesländern
Auf eine Initiative von Bremen und anderen Bundesländern geht die Neuregelung zurück, dass Pakete mit einem Gewicht von mehr als zehn Kilogramm künftig entsprechend gekennzeichnet werden müssen und Pakete mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm nur noch dann von einer Zustellerin oder einem Zusteller alleine ausgeliefert werden dürfen, wenn geeignete technische Hilfsmittel zum Transport zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Änderungen betreffen die Verlängerung der Postlaufzeiten sowie die Nachhaltigkeit. So werden Briefe auch zukünftig an sechs Tagen in der Woche zugestellt, wobei die Laufzeiten um einen Tag verlängert werden. Das bedeutet: Mussten bisher Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent am zweiten Werktag beim Empfänger ankommen, müssen sie das nun erst am dritten Werktag. Am vierten Werktag ist die Zustellung mit 99 Prozent so gut wie sicher. Durch ein Umweltzeichen sollen die Empfängerinnen und Empfänger nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung war.
Zum Hintergrund:
Die Zahl der versendeten Pakete hat sich in den letzten Jahren erheblich gesteigert: Im Jahr 2023 wurden mehr als vier Milliarden Sendungen befördert. Laut einer aktuellen Studie des Branchenverbands BPEX arbeiteten im vergangenen Jahr etwa 260.500 Menschen in Deutschlands Kurier-, Express- und Paketbranche (plus ein Prozent mehr als 2022). Die Beschäftigten sind häufig nicht direkt bei einem Kurier- beziehungsweise Paketunternehmen angestellt, sondern Mitarbeitende bei einem Subunternehmen beziehungsweise bei einem Unternehmensglied in einer Subunternehmerkette. In diesen Konstellationen haben die Angestellten regelmäßig prekäre Arbeitsbedingungen, beispielsweise nicht gewährtes gesetzliches Mindestentgelt, Überschreitung von Höchstarbeitszeiten, Nichtgewährung von Pausen. Hinzu kommt zum Teil das große Gewicht von Paketsendungen, was bei vielen Zustellerinnen und Zustellerinnen auf Dauer zu gesundheitlichen Beschwerden führt.
Symbolbild oben: Fotolia/drubig-photo
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