Bundespolizei beschlagnahmt erneut verbotene Waffen am Flughafen
Gesternmorgen hat man bei der Handgepäckkontrolle am Bremer Flughafen erneut Waffen aufgefunden: einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker sowie ein Taschenmesser mit 8,5 cm langer Klinge. Die Bundespolizei hat ein Strafverfahren eingeleitet und die verbotenen Gegenstände beschlagnahmt.
Ein 53-Jähriger aus Bremen wollte am Dienstagmorgen von Bremen nach Izmir fliegen. Bei der Durchleuchtung seines Handgepäcks fanden die Luftsicherheitskontrollkräfte neben einem Taschenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 8,5 cm eine Taschenlampe mit verborgener Elektroschockfunktion. Beide Gegenstände dürfen – unabhängig von einer waffenrechtlichen Einstufung – nach dem Luftsicherheitsgesetz bei einer Flugreise nicht im Handgepäck mitgenommen werden. Nach Aufnahme des Sachverhaltes durfte der Mann seine Reise nach Izmir ohne die Gegenstände antreten.
Immer mehr Elektroschocker
Auffällig ist, dass zuletzt im Rahmen von Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Bremen wiederholt als Taschenlampe getarnte Elektroimpulsgeräten festgestellt wurden. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derartige Gegenstände nicht nur im Handgepäck nichts zu suchen haben, sondern nach dem deutschen Waffenrecht grundsätzlich verboten sind. Die Feststellung derartiger Gegenstände hat immer ein Strafverfahren zur Folge. Auch der 53-Jährige wurde entsprechend nach dem Waffengesetz angezeigt.
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