Bund und Länder einigen sich auf strengere Corona-Regelungen – Das gilt für Bremen

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Bund und Länder haben sich am 14. Oktober auf schärfere Corona-Regelungen geeinigt. Das gilt vor allem für private Feiern und eine erweiterte Maskenpflicht. Keine Einigung gab es hingegen beim Beherbergungsverbot. Die Entscheidung diesbezüglich wurde deshalb in den November verschoben.

Nach einer mehr als achtstündigen Diskussion haben sich Bund und Länder am Mittwoch, 14. Oktober, auf schärfere Corona-Regelungen geeinigt. Diese schärferen Regeln sollen vor allem für die Regionen gelten, in denen der 7-Tage-Inzidenzwert über 35 oder sogar über 50 steigt. In Bremen lag der Inzidenzwert am 14. Oktober bei 79,8.

Weniger Menschen auf privaten Feiern

Viele der neuen Regelungen gelten in Bremen bereits seit Montag, 12. Oktober. Was sich allerdings ändert sind die Beschränkungen für private Feiern. Für Gebiete, die einen Inzidenzwert von 50 übersteigen, gilt: Maximal zehn Menschen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten dürfen bei privaten Feiern zusammenkommen.

Erweiterte Maskenpflicht und Sperrstunde

Die Länder haben sich zudem darauf geeinigt, dass ab einem Wert von 35 Masken überall dort getragen werden müssen, wo viele Menschen zusammenkommen. Das gilt beispielsweise für Innenstädte und Wochenmärkte. In Gebieten, wo der Inzidenzwert bei 50 oder mehr liegt, müssen Kneipen, Restaurants, Bars oder andere Gastronomie-Betriebe um 23 Uhr schließen. Auch dürfen sich ab diesem Wert nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Achtung: In Bremen gelten schärfere Regeln: In Bremen dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

Keine Entscheidung zum Beherbergungsverbot

Keine Einigung gab es zum viel diskutierten Beherbergungsverbot. Das bedeutet, dass es hier nach wie vor Sache der Länder bleibt, unter welchen Voraussetzungen Menschen in einem Bundesland Urlaub machen können. Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt fahren also weiterhin den Kurs, dass ein Urlaub dort nur mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, möglich ist. Für Bremen gilt das nicht.

Kurz und knapp

Ab Inzidenzwert 35+:

  • Maskenpflicht auf Plätzen, wo viele Menschen zusammenkommen (Innenstadt, Wochenmärkte, Aufzüge, Bushaltestelle, Bahnhof etc.)

Ab Inzidenzwert 50+:

  • Treffen von maximal 5 Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum
  • Private Feiern mit maximal 10 Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten
  • Sperrstunde für Bars und Gastronomie ab 23 Uhr
  • Öffentliche Veranstaltungen mit maximal 100 Personen (ohne Alkoholausschank)
  • Öffentliche Veranstaltungen mit maximal 10 Personen (mit Alkoholausschank)

Da Bremerhaven aktuell nicht als Risikogebiet gilt, dürfen dort (mit Abstand und Hygienekonzept) auch 250 Personen drinnen und 400 Personen draußen bei privaten oder öffentlichen Feiern zusammenkommen.

Symbolbild: Bund und Länder haben sich auf schärfere Corona-Regeln für Risikogebiete geeinigt. Ausschlaggebend dafür sind die steigenden Infektionszahlen. Bildquelle: FotoART by Thommy-Weiss / pixelio.de

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2 Kommentare
  1. Chip sagte:

    CORONAVIRUS
    Coronavirus im Land Bremen in Zahlen

    Bestätigte Fälle im Land Bremen: 2159
    Vergleich zum Vortag: +18
    Davon in Bremen: 1895
    Davon in Bremerhaven: 264
    Genesene Patienten: 1962
    Genesene Patienten im Vergleich zum Vortag: +20
    Verstorbene Patienten: 59

    Aktuell Infizierte 138

    Stand: 15. September , 17.15 Uhr??????? Hallo ist jetzt 11:20. Wie kann dass hier richtig sein?

    Quelle: Gesundheitsressort Bremen

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