Bürgerschaft beschließt Änderungen der Reinigungspflicht von Gehwegen für Anlieger

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Die Bremische Bürgerschaft hat gestern, 7. Dezember, eine Gesetzesänderung des Bremischen Landesstraßengesetzes verabschiedet. Zukünftig sind Betriebe und Anlieger noch mehr dazu verpflichtet Gehwege sauber zu halten. Auch zur kommenden Winterzeit wird die Änderung schon in Kraft treten.
 
Mit den fallenden Temperaturen kann es in den kommenden Wochen auch zu Schneefall kommen. Sollte dieser auf den Gehwegen liegen bleiben sind Anlieger generell verpflichtete diesen wegzuräumen. Mit dem neuen Gesetz gibt es bei solch einer Situation eine Änderung. Zukünftig muss auf dem Gehweg ein 1,5 Meter breiter freier Streifen freigehalten werden. Zuvor musste dieser 3 Meter breit sein. Durch die Änderung kann der Schnee einfacher auf den verbleibenden Flächen aufgehäuft werden.
 

Gras und Unkraut muss entfernt werden

Auch in Sachen Bewuchs einigte sich die Bürgerschaft auf eine Regelung. Bei übermäßigem Bewuchs des Gehweges durch Gras und Unkraut sind Anlieger zur Reinigung verpflichtet. Oftmals kamen Bewohner aus Unkenntnis dieser Aufgabe nicht nach, dies soll sich durch die konkrete Aufführung im Gesetz ändern. Eine weitere Neuregelung greift für Betriebe die Waren abgeben, die an Ort und Stelle verbraucht werden. Zukünftig sind Betriebe, die ihre Verbrauchswaren im Ladenlokal abgeben, dazu verpflichtet im Umkreis von 20 Metern die Gehwege sauber zu halten. Durch den Verzehr fällt oftmals Verpackungsmaterial an, welcher immer wieder auf Gehwegen landet.
 

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