Brut- und Setzzeit – Leinenpflicht für Hunde in Bremen ab dem 15. März
Um brütende Vögel, Rehkitze und andere Tiere während der Brut- und Setzzeit zu schützen, müssen Hunde in Bremen zwischen dem 15. März und dem 15. Juli an der Leine gehalten werden.
Selbst wenn Hunde nur einen schwachen Jagdtrieb haben, kann nicht immer garantiert werden, dass sie im Freilauf nicht doch brütende Tiere aufschrecken oder eventuell hinter ihnen herrennen. Für trächtige Rehe oder die Gelage von Vögeln kann das nicht ungefährlich sein. Deshalb gilt vom 15. März bis zum 15. Juli in Bremen die Leinenpflicht. Während dieses Zeitraums müssen die Hunde angeleint bleiben. Wer sich nicht an die Regel hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Lediglich in den ausgewiesenen Freilaufflächen in der Neustadt und der Vahr dürfen die Hunde von der Leine gelassen werden. Diensthunde, wie etwa Polizei- oder ausgebildete Jagdhunde sind während eines Einsatzes von der Leinenpflicht ausgenommen. In Niedersachsen beginnt die Brut- und Setzzeit ab dem 1. April.
Symbolbild: Ab dem 15. März bis zum 15. Juli, gilt in ganz Bremen eine Anleinpflicht für Hunde. Bildquelle: Fotolia.
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