Bremer Wettbüros werden verstärkt kontrolliert – Innenbehörde stellt Vielzahl an Verstößen fest

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Nachdem zu Beginn dieses Jahres das Bremische Glücksspielgesetz geändert wurde, hat die Bremer Innenbehörde Wettbüros verstärkt kontrolliert. Unter anderem fanden Kontrollen in Gröpelingen, Walle, Hemelingen, Hastedt und der Neustadt statt. Für einige Betreiber blieb es bei einer Verwarnung, in Gröpelingen dagegen wurde ein Wettbüro geschlossen.

Insgesamt wurden im ersten Quartal 2020 rund 30 Wettvermittlungsstellen in Bremen kontrolliert. Laut der Bremer Innenbehörde erhielten nahezu alle Betreiber eine Verwarnung, da man teilweise Verstöße gegen das neue Glücksspielgesetz feststellte. Viele Wettbüros waren beispielsweise von außen nicht einsehbar und verstießen bereits damit gegen die geltende Vorschrift. Außerdem stellten einige Betreiber noch immer Wettterminals für die selbstständige Platzierung von Sportwetten bereit, sodass potenziell süchtige Spieler ihre Wetten ganz ohne Kontakt zum Personal einsetzen konnten. Einige Betreiber hielten sich auch nicht an das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken. Zur Erläuterung: Das Verbot soll die Verweildauer in den Wettvermittlungsstellen senken. Informationsmaterial über die Risiken des Spielens sowie Angebote und Kontaktdaten von Beratungsstellen waren entweder gar nicht oder nur unzureichend vorhanden. Auch Nachweise über ausreichend geschultes Personal konnten vielfach nicht vorgezeigt werden. Hinzu kamen Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen und das Aufstellen von Geldspielgeräten. Kontrolliert wurden bislang Wettbüros in den Stadtteilen Gröpelingen, Walle, Hemelingen, Hastedt, Neustadt sowie im Viertel und in der Bahnhofsvorstadt.

Wettbüro in Gröpelingen geschlossen

In Gröpelingen endeten die wiederholten Verstöße letztlich in der Schließung einer Wettvermittlungsstelle. Auch gegen Bremer Kioskbetreiber ging die Behörde vor, da einige verbotenerweise Wettterminals für ihre Kunden bereitstellten. Diese werden nun allesamt aus den Kiosken entfernt. Alle Bremer Wettvermittlungsstellen wurden jetzt aufgefordert, sämtliche Auskünfte und Unterlagen wie zum Beispiel Sozialkonzept, Schulungsnachweise des Aufsichtspersonals, Geldwäschekonzept und ähnliches vorzulegen. Können die Betreiber dem nicht nachkommen, kann dies zur Schließung der Wettvermittlungsstelle führen. Denn eines dürfe nicht vergessen werden, so Innensenator Ulrich Mäurer: „Glücksspiel ist und bleibt potenziell gefährlich.“ Wer in diesem Bereich sein Geld verdiene, müsse sich mit allen Aspekten des Jugend- und Spielerschutzes und der besonderen Gefahr der Suchtentstehung auskennen und in der Lage sein, dieses Wissen zum Wohle der Spieler anzuwenden, so der Innensenator.

Symbolbild: Nach der Änderung des Glücksspielgesetzes, hat die Bremer Innenbehörde im ersten Quartal 2020 vermehrt Wettbüros überprüft. Bildquelle: Fotolia.

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