Bremer Weihnachtsmarkt beginnt am 22. November

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Der Senat hat heute eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen, welche sowohl Durchführung des Weihnachtsmarktes als auch des Schlachtezaubers ermöglicht – ohne Begrenzung der Besucher, Umzäunung und 3G-Verpflichtung.

Die Änderung der Verordnung war erforderlich, weil für Großveranstaltungen bisher ausnahmslos 3G-Kontrollen und eine Begrenzung auf zeitgleich 25.000 Gäste vorgeschrieben war. Dies ist, anders als beim Freimarkt, für den Weihnachtsmarkt nicht praktikabel, da dieser in der historischen Innenstadt stattfindet und die Einzäunung eines Veranstaltungsgeländes nicht möglich ist. „Dank einer hohen Impfquote und einer niedrigen Hospitalisierungsrate ist die Durchführung des Weihnachtsmarktes im Land Bremen möglich und vertretbar“, sagt Sven Wiebe, Staatsrat Wirtschaft. „Das Hygienekonzept, das mit dem Gesundheitsressort abgestimmt ist, sieht eine Reduzierung der Stände um zehn Prozent vor. Zudem wird der Weihnachtsmarkt räumlich entzerrt. Die besondere Stimmung, die den Bremer Weihnachtsmarkt ausmacht, wird es dennoch geben.“

Möglich und vertretbar

Als Veranstaltungsfläche wird der Loriotplatz einbezogen und der Hanseatenhof stärker genutzt. Im Umfeld der Ausschankbetriebe werden zusätzliche Aufenthaltsflächen eingerichtet. Außerdem wird die Zahl der Sicherheitskräfte zur Besuchersteuerung und Vermeidung von Menschenansammlungen bei einem starken Besuchsaufkommen erhöht. In den geschlossenen Verkaufsständen besteht eine Maskenpflicht, bei einer Erhöhung der Warnstufen erfolgt eine Anpassung der Regelungen in Abstimmung zwischen dem Wirtschaftsressort als Veranstalterin und dem Gesundheitsressort. Eine Zulassung erhalten insgesamt 156 Geschäfte, davon

  • 56 Stände mit Kunsthandwerk
  • 4 Karusselle
  • 23 Süßwarenstände
  • 44 Imbissbetriebe.
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