Bremer Verwaltung soll künftig gendergerecht kommunizieren – Handreichung dient als Leitfaden

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Lehrer, Lehrerin, Lehrer:innen oder doch das Lehrpersonal? Die Bremer Verwaltung soll künftig gendergerecht kommunizieren. Wie das im Zweifelsfall zu bewerkstelligen ist, verrät eine 22-seitige Handreichung. Darin zu finden sind neben grundlegenden Begriffserklärungen auch diverse konkrete Beispiele.

Nicht erst seit der Änderung des Personenstandsgesetzes Ende 2018 ist klar: Es gibt nicht nur Mann und Frau. Deshalb gibt es seit der Änderung des Gesetzes auch die Möglichkeit den Eintrag des Geschlechts im Geburtenregister offenzulassen oder als „divers“ eintragen zu lassen. Dies muss sich natürlich auch in der Verwaltung wiederfinden (zum Beispiel in Formularen, Bescheiden und in der E-Mail-Kommunikation). Auf Antrag des Bremer Finanzsenators Dietmar Strehl wurde im Dezember 2020 die erste Auflage einer Handreichung veröffentlicht, die den Verwaltungsangestellten in Bremen als Leitfaden zur gendergerechten Kommunikation dienen soll.

Konkrete Beispiele und grundlegende Begriffe

Erklärt werden in dem 22-seitigen Papier sowohl grundlegende Begriff wie etwa der Unterschied zwischen geschlechtergerechter, geschlechtsneutraler und geschlechtssensibler Sprache als auch konkrete Beispiele benannt. Statt Redner oder Rednerin könne man beispielsweise „Vortragende Person“ formulieren. Oder statt Studentin und Student beides zusammenfassen in die Studierenden. Die Handreichung sei nicht dazu da, den Mitarbeitern die eine richtige Formulierung vorzuschreiben, sondern eher dazu, für das Thema zu sensibilisieren und eine Hilfestellung zu geben, heißt es in einem Rundschreiben des Finanzsenators an die Dienststellen.

Die Handreichung kann auch HIER als PDF heruntergeladen werden.

Symbolbild: Um der Bremer Verwaltung eine Art Orientierung zur gendergerechten Sprache zur geben, wurde eine 22-seitige Handreichung veröffentlicht. Bildquelle: S. Hofschlaeger  / pixelio.de

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