Bremer Sommerwiese startet am 23. Juli

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Der Aufbau der ersten Bremer Sommerwiese auf der Bürgerweide hat bereits begonnen. Das erste Volksfest nach der cornonabedingten Pause von einem Jahr und neun Monaten wird am 23. Juli um 14 Uhr eröffnet. Dann warten 106 Karusselle und Geschäfte – aber auch einige Auflagen.

„Niedrige Inzidenzzahlen und die stark gestiegene Impfquote machen es möglich, dass nach dem Freimarkt 2019 endlich wieder Karusselle ihre Kreise auf der Bürgerweide drehen. Und dass es das bekannte Volksfestgefühl mit seinen bunten Lichtern und besonderen Gerüchen gibt“, sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. „Ich gehe davon aus, dass die erforderlichen Hygieneanforderungen beim Besuch der Sommerwiese nur wenig Einschränkungen bedeuten.“

Viele bekannte und neue Attraktionen

Das Konzept der Sommerwiese gleicht dem der Osterweise. Es ist ein Familienfest mit insgesamt 106 Karussellen und Geschäften sowie vielen Attraktionen, insbesondere für Kinder und Jugendliche: Acht der 16 Karussellen sind Kinderfahrgeschäfte. Es gibt 15 Autoskooter, Geisterbahnen, Schienenbahnen und Belustigungsgeschäfte, hinzu kommen 15 Spielgeschäfte und Verlosungen. Imbissbetriebe gibt es 38, vier Ausschankbetriebe und neun Süßwarengeschäfte. Einiges ist jedoch anders als auf der Osterwiese. So fehlen coronabedingt einige bekannte Fahrgeschäfte wie das Riesenrad oder die Wildwasserbahn. Verschiedene Schaustellerbetriebe haben ihre Bewerbungen nach der Zulassung zurückgezogen, da sie Verpflichtungen auf längerfristigen Veranstaltungen oder in temporären Freizeitparks eingegangen sind. Über das Nachrückerverfahren konnten aber attraktiveer Ersatz gefunden werden, etwa die von Osterwiesen der Vorjahre bekannten Karusselle wie Crazy Mouse, Happy Sailor, Musikexpress, Breakdancer oder Looping the Loop. Daneben werden auch der Propeller Fighter, die große Schaukel XFlight und das Rundfahrgeschäft Circus-Circus für Fahrspaß bei Groß und Klein sorgen.

An zahlreichen Imbiss- und Ausschankbetrieben werden Außenflächen eingerichtet, auf denen man bei hoffentlich sommerlichen Temperaturen in gemütlicher Atmosphäre verweilen und die kulinarischen Spezialitäten genießen kann. Die Zahl der sich zeitgleich auf der Veranstaltungsfläche aufhaltenden Personen musste allerdings auf 6.000 begrenzt werden, zudem sind folgende besonderen (Hygiene-)Anforderungen zu beachten:

  • Testverpflichtung, Regelung für Geimpfte und Genese
    Für einen Besuch der Sommerwiese ist ein negatives Corona Testergebnis für Besucherinnen und Besucher verpflichtend. Diese Vorgabe gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
    Bei dem Test muss es sich entweder um einen PCR Test oder einen professionell durchgeführten und attestierten Schnelltest handeln, der nicht älter sein darf als 24 Stunden. Das Testcenter in der Messehalle 3 steht an allen Veranstaltungstagen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 21.30 Uhr zur Verfügung. Eine Testverpflichtung besteht nicht für vollständig Geimpfte und Genese.
  • Begrenzung der Personenzahl, Registrierung
    Auf dem Veranstaltungsgelände dürfen sich zeitgleich maximal 6.000 Personen aufhalten. Die Einhaltung dieser Zahl wird durch kostenlos zur Verfügung gestellte Tickets sichergestellt. Besucherinnen und Besucher sollen sich für einen Besuch der Veranstaltung möglichst online für ein definiertes Zeitfenster von bis zu 3 Stunden anmelden und ein Ticket buchen. Die Buchung über das Online Registrierungs- und Buchungssystem ist ab 19.07.2021 möglich. Die persönlichen Daten werden über die Gast-Bremen-App erfasst und verschlüsselt gespeichert. Mit dem Online Registrierungs- und Buchungssystem werden wir ein neues System zur Besuchersteuerung erstmals auf einer Großveranstaltung in Bremen testen.
  • Abstandsgebot
    Die Besucherinnen und Besucher müssen die Abstandsregel von 1,50 m nach der Coronaverordnung einhalten.
  • Maskenpflicht
    Eine Maskenpflicht besteht, solange der Inzidenzwert unter 35 liegt, nur in den Karussellen, den Geschäften und den Wartebereichen – nicht auf der Veranstaltungsfläche. Auch beim Verzehr von Getränken und Speisen besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Bild: Wie die Osterwiese soll es werden, nur anders…

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