Bremer Senatorin Kristina Vogt: Irgendwann musste ich die Reißleine ziehen

Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Die Linke) musste sich im Haushalts- und Wirtschaftsausschuss einer Befragung stellen. Wie bei der inzwischen zurückgetretenen Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf ging es um die Zusammenhänge der Entlassung eines Staatsrats, wodurch sich in der Öffentlichkeit auch schnell der Begriff der „Staatsratsaffäre“ aufgebauscht hatte. Massive Angriffe kamen insbesondere von der CDU, der FDP und dem Bündnis Deutschland. Der schale Geschmack einer konzertierten Kampagne gegen den Bremer Senat ließ und lässt sich nicht vermeiden. Kristina Vogt betont, sie sehe keinen Anlass zurückzutreten. 

Die Verdachtsmomente kommentierte sie bei der Befragung offensiv. So sei die Entlassung des damaligen Staatsrats im Jahr 2023 ausschließlich ihre Entscheidung gewesen. Der Beamte hatte angekündigt, mehr Zeit mit seiner Familie verbringen zu wollen, war telefonisch zunehmend nicht erreichbar und habe einige Termine nicht mehr wahrgenommen. Daraufhin habe sie irgendwann die Reißleine ziehen müssen.

Im Raum steht der Verdacht, Vogt könnte bei der Entlassung des Staatsrates gegen Beamtenrecht verstoßen haben. Kasus Knacktus ist die Frage, ob die Wirtschaftssenatorin den Staatsrat mit einer vorgeschobenen Begründung in den einstweiligen Ruhestand geschickt hat oder nicht. Falls ja, steht ihm dadurch ein hohes Ruhegehalt zu. Anspruch auf das Geld haben Staatsräte nur, wenn die Behörde ihnen nach mindestens zwei Jahren im Amt kündigt. Die Opposition hat so ihre Zweifel, dass das alles rechtskonform abgelaufen ist.

Wirkliche Resultate erkennen beispielsweise die Bremer FDP als auch die CDU derzeit nicht. So sehen die Freien Demokraten die Aufgabe, die offenen Fragen zu klären, nun bei der – ohnehin zuständigen – Staatsanwaltschaft. Die CDU-Fraktion will Anfang der Woche klären, ob sie die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses beantragt. Das wäre dann die nächste kostspielige Eskalationsstufe in der bremischen Bürgerschaft.

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