Bremer Senat schafft Tinyhäuser als Isolationsmöglichkeit für Schiffscrews an
Länder, die einen Hafen oder Flughafen betreiben, müssen nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) Möglichkeiten für die Absonderung von Crewmitgliedern bereitstellen. Deshalb hat der Senat heute, am 3. September, beschlossen, für die Hafencrews in Bremerhaven sogenannte Tinyhouses anzuschaffen.
Zum Schutz der Gesundheit müssen die Häfen von Bremen und Bremerhaven Kapazitäten für die Überwachung von möglichen Gefährdungen und auch für die Reaktion auf Ereignisse vorhalten, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ergeben könnten. Dabei soll die erforderliche Hilfe vor Ort geleistet werden können, die auch eine Separierung und Absonderung von möglicherweise infizierten Schiffscrewmitgliedern umfasst.
Mit Fördergeldern aus dem im Jahr 2020 von Bund und Ländern beschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt ÖGD), sollen nun Tinyhäuser in Bremerhaven als dauerhafte Möglichkeit für die Isolation von Kontaktpersonen von Patienten mit hochinfektiösen Erkrankungen geschaffen werden.
Flexible Einsatzmöglichkeiten
Tinyhäuser können flexibel eingesetzt werden, sind stets verfügbar und können auch bei Absonderungsbedarfen des Gesundheitsamtes Bremerhaven und Bremen genutzt werden.
Darüber hinaus ist die Feuerwehr Bremerhavenan der Nutzung der Tinyhäuser – unter anderem als Unterkünfte für Schulungsteilnehmer – interessiert und würde im Gegenzug deren Instandhaltung übernehmen, damit diese bei Absonderungsbedarfen stets akut nutzbar wären.
Sollte sich während der Belegung mit Schulungsteilnehmern ein Bedarf für Absonderungsmöglichkeiten ergeben, können die Unterkünfte kurzfristig freigezogen und der ursprünglichen Nutzung zugeführt werden.
Grundstückeignung wird geprüft
Ein für das Aufstellen der Tinyhäuser angebotenes Grundstück in Bremerhaven in Hafennähe wird derzeit auf Eignung geprüft. Der Erwerb soll voraussichtlich im ersten Quartal 2025 möglich sein. Dazu erfolgt jedoch eine separate Gremienbefassung.
Für den Kauf des Grundstücks und der Tinyhäuser stehen rund 3,3 Millionen Euro zur Verfügung, davon sind drei Millionen Euro Bundesmittel und 300.000 Euro Landesmittel.
Insgesamt betragen die Fördermittel des Bundes für Projekte zur Umsetzung des Pakts ÖGD im Land Bremen rund 3,9 Millionen, sofern ein Eigenanteil von zehn Prozent erbracht wird. Hierfür stehen Haushaltsmittel von 390.000 Euro zur Verfügung.
Derzeitige Absonderungsmöglichkeiten
Aktuell werden im Land Bremen lediglich Übergangslösungen für Absonderungen vorgehalten. Die Unterbringung in Hotels oder in Räumlichkeiten im Klinikum Bremen-Ost eignet sich jedoch nicht für die Absonderung von Kontaktpersonen von Patienten mit hochinfektiösen Erkrankungen.
Im Falle eines größeren Infektionsgeschehen könnten Ressourcen des Technischen Hilfswerkes genutzt werden, um eine Zeltstadt aufzubauen.
Symbolbild: Tinyhäuser sind durch ihre geringe Größe mobil und somit flexibel einsetzbar.
Foto: AdobeStock / hoeks
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