Bremer Senat macht Terminshopping für den Einzelhandel möglich

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In seiner Sitzung am Dienstag, 2. März, hat der Senat Maßnahmen beschlossen, die Möglichkeit des Terminshoppings für den Einzelhandel in die Corona-Verordnung aufzunehmen. An welchem Tag genau die Anpassung in Kraft tritt ist aber noch nicht bekannt.

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte hatte in seiner Regierungserklärung bereits angekündigt, dass er sich Terminshopping für den Einzelhandel während der Pandemie gut vorstellen könne. Nun soll die neue Regelung in die Corona-Verordnung einfließen, darauf hat sich der Senat am Dienstag verständigt.

Je Kundengruppe ein Verkäufer

Kunden dürfen Einzelhandelsgeschäfte folglich wieder betreten, insofern sie vorher einen Termin vereinbart haben. Dabei gilt: Eine Kundengruppe darf im Sinne der Corona-Verordnung aus maximal einem Haushalt bestehen und wird von einem Verkäufer oder einer Verkäuferin die ganze Zeit über begleitet. Es dürfen also so viele Kundengruppen das Geschäft betreten wie Verkaufsberaterinnen und -berater vorhanden sind. Hierbei müssen die Hygiene- und Abstandsregeln und die damit verbundene Maximalanzahl von Kundinnen und Kunden im Geschäft beachtet werden. Auch eine Namensliste zur Nachverfolgung muss geführt werden.

Tag des Inkrafttretens noch nicht bekannt

Wann genau die Anpassung der Verordnung in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht bekannt, da die Bremische Bürgerschaft zunächst noch ihre Zustimmung geben muss. Laut einer Sprecherin des Wirtschaftsressorts gehe man aber davon aus, dass die Anpassung womöglich am Wochenende oder spätestens in der kommenden Woche in Kraft tritt.

Symbolbild: Mit der Anpassung der Corona-Verordnung soll das Einkaufen in Geschäften mit Terminvergabe möglich werden. Bildquelle: Adobe Stock.

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