Bremer Senat berät über Doppeletat für das laufende und das kommende Jahr

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Am Dienstag, 18. Februar berät die Bremer Landesregierung über einen Doppeletatentwurf für das laufende und das kommende Jahr. Erstmals gilt dabei auch die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, durch die keine weiteren Kredite aufgenommen werden können.

Bereits im Oktober 2019 hatte Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) die Eckwerte für die Jahre 2020 und 2021 vorgelegt. Für 2020 sind demnach 4,67 Milliarden Euro an Einnahmen und 4,62 Milliarden Euro Ausgaben vorgesehen. Für das Jahr 2021 liegen die Zahlen leicht darüber. In der Sondersitzung am 18. Februar soll entschieden werden, in welche Projekte die sogenannten Schwerpunktmittel (180 Millionen für zwei Jahre) fließen werden. Fest stehe aber bereits seit dem Oktober des vergangenen Jahres, dass 20 Millionen Euro jährlich zur Finanzierung der beitragsfreien Kitas genutzt werden sollen.

Geplant ist es, eine abschließende Beratung über die Haushaltsaufteilung bis zu den Sommerferien zu halten. Derzeit ist Bremen mit 20 Milliarden Euro verschuldet. Der jährliche Schuldentilgungssatz liegt bei durchschnittlich 80 Millionen Euro.

In einem Video von „buten un binnen“ (Radio Bremen) aus der Sendung vom 10. Februar erklärt Reporter Hauke Hirsinger den Ablauf einer solchen Sitzung:

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