Bremer Rat für Integration begrüßt Polizistinnen mit Kopftuch

Der Bremer Rat für Integration begrüßt ausdrücklich, dass in Bremen erstmals ein Polizeibeamter seinen Dienst mit einer religiös motivierten Kopfbedeckung antreten konnte. Man sieht darin ein wichtiges Signal für eine moderne, vielfältige und bürgernahe Polizei, die den gesellschaftlichen Realitäten gerecht wird.

Dieser Schritt sei nicht nur ein Zeichen von Offenheit, sondern auch ein Ausdruck der in unserer Verfassung verankerten Grundrechte. Artikel 4 des Grundgesetzes schützt die Freiheit der Religionsausübung; Artikel 12 garantiert die freie Berufswahl. Diese Rechte gelten selbstverständlich auch für Beamtinnen und Beamte. Auch würden internationale Beispiele wie London oder Toronto, wo Polizeikräfte mit religiösen Symbolen schon länger zum Alltagsbild gehören, zeigen, dass Vielfalt und Neutralität miteinander vereinbar seien. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht 2015 geurteilt, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Es wäre daher an der Zeit, dass sich auch Polizei und Justiz in ganz Deutschland an diesem Fortschritt orientieren. Religiöse Sichtbarkeit dürfe kein Ausschlusskriterium für den öffentlichen Dienst sein.

Bildquelle: Fotolia

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