Bremer Impfkommission nimmt Arbeit auf – Anträge auf frühere Impfungen können gestellt werden

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Die Impfkommission im Land Bremen hat am vergangenen Freitag ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, über Ausnahmen in der Impfreihenfolge zu entscheiden. So können beispielsweise auch jüngere Menschen mit Vorerkrankungen, bei denen ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf besteht, früher geimpft werden.

Durch die Arbeit der Impfkommission soll es künftig auch Ausnahmen von der vorgegebenen Impfreihenfolge geben können. Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard sagte dazu: „Leider sind die Priorisierungen, sowohl der Ständigen Impfkommission (STIKO), als auch des Bundesministeriums für Gesundheit, häufig sehr weit gefasst und bilden nicht alle Krankheitsbilder und Impfindikationen ab.“ Gerade deshalb müsse es Ausnahmen geben können: „Bei uns sind in den vergangenen Tagen und Wochen viele Anfragen eingegangen, häufig wurden schwere individuelle Krankheitsgeschichten geschildert. Unsere Impfkommission wird nun bei allen Fällen entscheiden, ob eine frühere Impfung möglich ist.“

Ermessensentscheidung

Die Impfkommission setzt sich aus insgesamt fünf Personen zusammen, darunter die Präsidentin der Bremer Ärztekammer, die Leiter der Impfzentren in Bremen und Bremerhaven sowie einem Medizinethiker und einer Person mit Befähigung zum Richteramt. Sie entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen über die jeweiligen Anträge und teilen die Entscheidung dann schriftlich mit.

So stellt man einen Antrag

Personen, bei denen auf Grund ihrer gesundheitlichen Situation ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion besteht, haben die Möglichkeit einen Antrag auf frühzeitige Berücksichtigung in der Impfreihenfolge zu stellen.

Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Name, Anschrift und Alter der antragsstellenden Person
  • Eine Begründung über die besondere gesundheitliche Situation
  • Ärztliche Unterlagen, die belegen, dass ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf besteht. Diese Unterlagen dürfen nicht älter als vier Wochen sein.

Wenn gewünscht, kann auch eine Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht für den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin beigefügt werden. Dazu sollten dann auch Kontaktdaten beigefügt werden.

Anträge können entweder per E-Mail an impfkommission@gesundheit.bremen.de oder postalisch gerichtet werden an:

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
-Impfkommission-
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Symbolbild: Die Bremer Impfkommission, soll besonders gefährdeten Personen (egal welchen Alters) eine besonders frühe Impfung ermöglichen. Bildquelle: Adobe Stock.

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