Bremer Förderprogramm für Live-Musik-Spielstätten geht in die zweite Runde

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Ab dem 1. August 2024 können bei der WFB Wirtschaftsförderung wieder Anträge für das „Bühnenprogramm für Clubs und Live-Musik-Spielstätten“ gestellt werden. Mit der Förderung soll die Durchführung von Live-Musik-Events im Land Bremen unterstützt werden.

Ziel ist es, kontinuierlich eine hohe Anzahl von Live-Musikveranstaltungen diverser Richtungen anbieten zu können. Mit der Förderung sollen besonders Nachwuchskünstler unterstützt werden.

Antragsteller können eine Pauschale von 500 Euro pro Veranstaltung erhalten, sofern sie den Kriterien der zugehörigen Richtlinie entsprechen: Antragsberechtigt sind Clubs und Live-Musikspielstätten ebenso wie Veranstalter, die ihren Sitz im Land Bremen haben, deren Kapazität maximal 500 Personen umfasst und die regelmäßig mindestens zehn Live-Musik-Veranstaltungen im Jahr durchführen.

Auftritte künstlerischer DJs sind ebenfalls förderfähig. Auch hier werden pro Veranstaltung 500 Euro als Zuschuss gezahlt. Das Antragsformular und die Förderrichtlinie sind auf der Internetseite der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH veröffentlicht.

Ein möglicher Standortpluspunkt für Musikwirtschaft und Unternehmen

„Das Bühnenprogramm kommt dem Nachwuchs der Musikwirtschaft im Land Bremen zugute, aber auch den Clubs und Live-Musikspielstätten. Das stärkt einerseits die Branche, hat darüber hinaus aber weitere positive Effekte. Eine lebendige Clubszene mit möglichst vielfältigen Musikveranstaltungen macht Bremen attraktiv“, so Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt, von der die Zuschüsse durch die die WFB Wirtschaftsförderung gewährt werden.

„Eine starke Kultur- und Kreativwirtschaft ist zugleich aber auch Aushängeschild einer Stadt und damit ein wichtiger Standortfaktor für junge gut ausgebildete Fachkräfte, die wir nach Bremen holen wollen. Dieses Programm kann also für Musikwirtschaft und Unternehmen am Standort ein Pluspunkt sein“, so die Senatorin weiter.

 

Symbolbild: Fotolia / DWP

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