Bremer erhält Besuch der Polizei und Gefährderansprache – 10. Aktionstag gegen Hasspostings

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Auch die Polizei Bremen hat sich heute, 6. Juni, am bundesweiten Aktionstag beteiligt und dafür die Wohnung eines Bremers aufgesucht, der im Verdacht steht, Hasspostings in den sozialen Medien verfasst zu haben.

Im vergangenen Jahr hatte der Bremer unter den Beitrag eines Politikers „Alles für Deutschland!!! Aber so was von.“ geschrieben. Bei „Alles für Deutschland“ handelte es sich um die Losung der Sturmabteilung (SA), die unter anderem auf den sogenannten Ehrendolchen ihrer Mitglieder eingraviert war.

Zudem prangte der Satz auf Transparenten sowie Plakaten und gehörte laut des Direktors der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Jens-Christian Wagner, zum Standardrepertoire der NS-Propaganda. Heute ist die Verwendung strafbar.

Deshalb gab es am heutigen Morgen von der Polizei Bremen einen Wohnungsbesuch inklusive Gefährdenansprache, mit der potenzielle Gefahrenverursacher ermahnt werden, Störungen der öffentlichen Sicherheit zu unterlassen. Die weiteren polizeilichen Maßnahmen und Ermittlungen wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dauern an.

Starker Anstieg von Hasspostings im vergangenen Jahr

Wie polizeilich erfasste Fallzahlen zeigen, sind Hasspostigs im vergangenen Jahr bundesweit stark angestiegen. Das heißt jedoch nicht, dass es zuvor weniger solcher aggressiven, provozierenden und strafbaren Veröffentlichungen im Internet gab. Doch hat es sich die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des BKA (ZMI BKA) zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit ihren Partnern mehr Licht in dieses Dunkefeld zu bringen. So konnten im vergangenen Jahr 8.011 Fälle registriert werden. 2022 waren es noch 3.396.

Auch im Vorfeld des heutigen Aktionstages sei laut Polizei Bremen dort wieder ein signifikanter Anteil der Hasspostings bearbeitet und an die Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weitergegeben worden.

Zu Hasspostings im Internet

Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind allesamt strafbare Handlungen, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.

Deshalb bittet die Polizei jene, die auf Hasspostings im Netz stoßen oder selbst Opfer sind, dies zur Anzeige zu bringen und auch bei den Anbietern von sozialen Netzwerken zu melden, damit die Inhalte gelöscht werden können.

 

Symbolbild: Hasspostings im Netz haben laut Polizei im vergangenen Jahr stark zugenommen.

Bildnachweis: Fotolia / REDPIXEL

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