Bremer Ausbildungsfonds entwickelt sich zum Desaster mit Ansage – Bescheide werden wegen Panne postalisch verschickt
Der Ausbildungsfonds ist den Bremer Unternehmen als auch den Berufsständen wie der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge. Trotz ehemals gegen den Senat eingereichter Klage beim Verwaltungsgericht wurde er dennoch durchgesetzt. Nun häufen sich die administrativen Pannen bei der Umsetzung.
Insgesamt fünf Kammern hatten am 12. Juli 2023 eine gemeinsame Klage gegen den Ausbildungsplatzfonds beim Staatsgerichtshof Bremen eingereicht. Einen derart konstituierten Widerstand auf Kammerebene hatte es in fünf Jahrhunderten zuvor nicht gegeben. Bereits in den Monaten zuvor war die Stimmung bei dieser Thematik zwischen den Arbeitgebern im Wirtschaftsraum Bremen und dem Senat durchaus aufgeheizt.
So hatte es auch in öffentlichen Veranstaltungen wie internen Konferenzen immer wieder einen kaum zu lösenden Dissens zwischen der hiesigen Wirtschaft und den politisch Verantwortlichen – allen voran der damalige Handelskammer-Präses Eduard Dubbers-Albrecht und auf der Gegenseite Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte – gegeben.
Im Dezember 2024 wurde die Klage der Arbeitgeber-Kammern gegen den Ausbildungsfonds vor Gericht abgewiesen. Der umstrittene Ausbildungsfonds trat ab dem 01. Januar 2025 in Kraft. Bremer Betriebe sind somit seit Jahresbeginn verpflichtet, in den Fonds einzuzahlen, um die Ausbildung des Nachwuchses quantitativ und qualitativ zu stärken.
Unbesehen dessen sind die hiesigen Wirtschaftsunternehmen weiterhin der Meinung, es werde ein sinnentleertes Bürokratiemonster aufgebaut. Umso kurioser, als sie grundsätzlich ausbildungsbereit seien, aber immer mehr angebotene Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben.
Nun häufen sich die administrativen Pannen bei der Umsetzung. Erst kürzlich hatte etwa die Handelskammer Bremen die Behörden deutlich aufgefordert, die Fristen für die Abgabe der Meldungen zu verlängern, weil es weiterhin zu viele ungeklärte Fragen gab, außerdem die Übermittlung über Elster nicht in der üblichen Form möglich war.
Tatsächlich wollte die Behörde die elektronischen Bescheide zur Ausbildungsplatzabgabe für Bremen und Bremerhaven bereits vor einem Monat versenden. Aufgrund von „(…) Problemen bei der Software, mit der die Bescheide digital verschickt werden sollten“, ist der Versand der Bescheide nun erst für den Juni angekündigt.
Aber auch daraus wird nichts. So heißt es, dass der Versand der Bescheide in diesem Jahr ausschießlich per Post erfolgen wird. Begründet wird das mit technischen Problemen mit den elektronischen Postfächern.
Das Paradoxe: Etwa 10.000 Unternehmen hatten zuvor ihre Meldungen zum Ausbildungsunterstützungsfonds digital eingereicht. Funktioniert die elektronische Datenübermittling also nur monodirektional? Die Handelskammer Bremen mit Präses André Grobien spricht erneut von „behördlichem Versagen“.




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CDU Bremen / BremenNews
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