Bremens wichtigste Brücken sind marode

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Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr hat Bremen die Traglast seiner Brücken nachgerechnet. Die Zwischenergebnisse liegen dem Amt für Straßen und Verkehr nun vor und zeigen dringenden Handlungsbedarf an den Brückenbauwerken „Wilhelm-Kaisen“, „Bürgermeister-Smidt“ und „Karl-Carstens“.

Die ASV-Brückenspezialistinnen und –spezialisten arbeiten mit Hochdruck an den notwendigen Ertüchtigungen der drei Bauwerke – die Umsetzung erfährt aufgrund der zentralen Bedeutung der Weserquerung höchste Priorität. Geplant ist als erstes die Wilhelm-Kaisen-Brücke, gefolgt von der Bürgermeister-Smidt- und anschließend die Karl-Carstens-Brücke zu ertüchtigen. „Die aktuelle Beanspruchung der Straßeninfrastruktur ist hoch. Der Schwerlastverkehr hat zugenommen und Prognosen zur Entwicklung des Verkehrs lassen erkennen, dass künftig von einer weiteren Zunahme auszugehen ist. Daher sind die nun anstehenden Maßnahmen des ASV für die Erhaltung der Brückenbauwerke unabdingbar. Schließlich geht es hier vor allem um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern,“ erklärt Rick Graue, Leiter des Amts für Straßen und Verkehr. Hier die geplanten Maßnahmen im Einzelnen:

Wilhelm-Kaisen-Brücke

Die bisherigen Erkenntnisse müssen durch angepasste Nutzungsbeschränkungen berücksichtigt werden, sodass eine Beschränkung auf Fahrzeuge bis 16 Tonnen sowie die Anordnung eines Überholverbotes für Lkw kurzfristig erfolgen muss. Der BSAG-Verkehr (Straßenbahn und Busse) kann die Brücke weiterhin, allerdings nur im Straßenbahnbereich, befahren. Die vorgelagerte St. Pauli-Brücke (vor der Wilhelm-Kaisen-Brücke, von der Neustadt zur Teerhofinsel) bleibt weiterhin befahrbar; eine Wendemöglichkeit für LKW auf der Teerhofinsel wird eingerichtet. Der Groß-und Schwerlast-Verkehr (genehmigungspflichtiger Lkw-Verkehr über 44 Tonnen; abgekürzt GST) wurde bereits unterbunden. Lkw-Verkehr unter 16 t aus der Neustadt wird nach der Brückenüberquerung rechts über Tiefer abgeleitet. Durch zeitnahe Verstärkungsmaßnahmen – nach aktueller Schätzung voraussichtlich bis Ende 2024 abgeschlossen – sollen die verkehrseinschränkenden Maßnahmen aufgehoben werden und die Lebensdauer des Brückenbauwerks bis zum langfristig notwendigen Neubau verlängert werden.

Bürgermeister-Smidt-Brücke

Hier muss eine Beschränkung auf Fahrzeuge bis 30 Tonnen sowie ebenfalls die Anordnung eines Überholverbotes kurzfristig erfolgen. Der BSAG-Verkehr (Straßenbahn und Busse) kann die Brücke weiterhin im Straßenbahnbereich befahren. Der GST-Verkehr wurde bereits unterbunden. Der temporäre Taxenstand auf der Brücke (nachts, stadteinwärts) wird entfallen. Die Verstärkungsmaßnahmen sollen voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

Karl-Carstens-Brücke

Hier muss eine Beschränkung auf Fahrzeuge bis 20 Tonnen mit Abstandsgebot kurzfristig erfolgen. Der BSAG-Verkehr (Busse) kann das Bauwerk weiterhin nutzen, der GST-Verkehr wurde bereits unterbunden. Die Verstärkungsmaßnahmen sollen auch hier bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Generell gilt: Eine entsprechende Beschilderung erfolgt voraussichtlich bis Mitte Dezember; für Fahrzeuge, die die angegebenen Lasten überschreiten, wird die Umleitung via Stephanibrücke beziehungsweise Weserbrücke der A1 empfohlen und ebenso ausgeschildert. Auf der Webseite der Verkehrsmanagementzentrale (www.vmz.bremen.de/lkw-fuehrung) kann man sich per Übersichtskarte über die gesamten Beschränkungen bezüglich Tonnagen und Durchfahrtshöhen im Bremer Stadtgebiet informieren.

Bildquelle: Wikipedia

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