Bremens große Brücken: Hauptprüfung der Wilhelm-Kaisen-Brücke vom 30. September bis 1. Oktober

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Wenn ab dem 4. November die Bürgermeister-Smidt-Brücke zu ihrer Ertüchtigung voll gesperrt wird, müssen Pkw, Fußgänger und Radfahrer eine Umleitung über die nächstgelegenen Weserquerungen, die Wilhelm-Kaisen-Brücke oder die Stephanibrücke, nehmen. Um sicherzustellen, dass der Verkehr bedenkenlos über die Wilhelm-Kaisen-Brücke geleitet werden kann, wird hier vom 30. September bis zum 1. Oktober die Hauptprüfung durchgeführt.

Zwar handelt es sich bei der Bürgermeister-Smidt-Brücke um die erste, aber nicht um die einzige Weserquerung, die in den kommenden Jahren ertüchtigt werden soll. So sind viele große Bremer Brücken älter als 50 Jahre und tragen schon seit langem viel mehr Verkehr, als man bei ihrem Bau erwartet hat. Nachberechnungen zur Tragfähigkeit haben gezeigt, dass alle großen Bremer Brücken für die Zukunft ertüchtigt werden müssen. Die vorbereitenden Planungen hierzu laufen bereits.

Da ab dem 4. November, wenn die Bürgermeister-Smidt-Brücke für erste wichtige Maßnahmen vollgesperrt wird, ein Großteil des Verkehrs über die anderen Weserquerungen erfolgt, ist es laut des Amts für Straßen und Verkehr zeitlich zwingend notwendig die Hauptprüfung der Wilhelm-Kaisen-Brücke vorab durchzuführen.

Deshalb findet die Bauwerksprüfung der Wilhelm-Kaisen-Brücke am 30.09.2024 von 7:00 bis 15:00 stadteinwärts und am 01.10.2024 von 7:00 bis 15:00 stadtauswärts statt. In diesem Zeitraum werden die jeweiligen Geh- und Radwege voll gesperrt. Der Pkw-Verkehr wird auf eine Spur reduziert.

Bürgermeister-Smidt-Brücke: Teilsperrungen der Uferpromenade

Derzeit werden vorbereitende Arbeiten für die Ertüchtigung der Bürgermeister-Smidt-Brücke durchgeführt, um einen möglichst reibungslosen Ablauf während der Vollsperrung zu gewährleisten. Ab heute, 23. September, ist dafür ein Teil der Uferpromenade im Bereich unterhalb des Bauwerks gesperrt. Diese Teilsperrung wird bis zur Fertigstellung der Ertüchtigungsmaßnahme bestehen bleiben. Für den Geh- und Radverkehr bleibt eine Durchfahrt von circa 3,50 – 3,90 Metern erhalten.

Ab November werden zeitweise Vollsperrungen der Uferpromenade notwendig, zum Beispiel beim Abtrag von Beton mittels Hochdruckwasserstrahlung (aus Sicherheitsgründen wegen möglicher fliegender Betonteile). Die Vollsperrung wird allerdings täglich nach Arbeitsende zur Teilsperrung umgestellt.

 

Symbolbild: ASV

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