Bremen verlängert Mietpreisbremse bis 2029
Der Senat hat gestern die neue Mietenbegrenzungsverordnung beschlossen. Damit gilt die Mietpreisbremse für die Stadtgemeinde Bremen ab dem 1. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2029 unverändert: Die Miete darf bei Wiedervermietungen weiterhin höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Eine aktuelle gutachterliche Expertise bestätigt, dass die Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Bremen weiterhin besonders gefährdet ist – und dass die Mieten in Bremen schneller steigen als im Bundesschnitt. Daher setzt der Senat zahlreiche Maßnahmen um, um den Wohnungsmarkt zu stabilisieren – darunter die Wohnraumförderung, der Ausbau des geförderten Neubaus, der qualifizierte Mietspiegel, die Bekämpfung von Problemimmobilien sowie die abgesenkte Kappungsgrenze. Die Mietenbegrenzungsverordnung bezieht sich allerdings weiterhin ausschließlich auf Wiedervermietungen. Neubau sowie umfassend modernisierter Wohnraum bleiben bewusst ausgenommen, um Investitionen nicht zu behindern. Dazu Senatorin Özlem Ünsal: „Regulierung allein löst den Wohnraummangel nicht, aber sie schützt vor überzogenen Preisen. Wir bremsen bei überhöhten Mieten und investieren gleichzeitig in neue Wohnungen. Das ist der richtige Weg, um die Lage zu stabilisieren.“
Bildquelle: Fotolia







BremenNews - Jörn Petersen
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