Bremen verbietet Demonstration von „Die Rechte“ – Partei kündigt rechtliche Schritte an

Werbung
https://www.bre-mehr.de/
Werbung
Werbung

Die Innenbehörde hat gegen die geplante Demonstration der Partei „Die Rechte“ am Samstag, 24. Oktober, eine Verbotsverfügung verhängt. Die Partei hat bereits angekündigt, die Entscheidung der Behörde vor Gericht anzufechten.

Die Innenbehörde hat die geplante Demonstration der Partei „Die Rechte“ für Samstag, 24. Oktober, verboten. Anlass der angemeldeten Versammlung ist der Erlass der Bremer Innenbehörde zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen von Reichskriegsflaggen. Bundesweit wurde von diversen Landesverbänden der NPD sowie von der Partei „Die Rechte“ zur Teilnahme an der Demonstration aufgerufen. Dabei wird mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerechnet. Aktuell sind zudem zwei Gegendemonstrationen angemeldet.

Mäurer fürchtet aggressives Klima

„Das Versammlungsrecht ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut“, so Innensenator Ulrich Mäurer. „Wenn aber eine so große Gruppe von rechtsextremistischen Demonstranten die zu ihrem Symbol gewordenen Flaggen schwenkt, erzeugt dies ein aggressives und einschüchterndes Klima. So eine als militanter Marsch wahrgenommene Demonstration wird zwangsläufig Bilder an die Schrecken vergangener totalitärer Regime wachrufen.“ Es gebe keinen Zweifel daran, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Reichsflaggen in der Absicht schwenken würden, ihrer rechtsextremistischen Gesinnung Ausdruck zu verleihen, so Mäurer weiter. Dabei gehe es bei der Demonstration nur vordergründig um eine Meinungskundgabe und damit um einen Protest gegen den Erlass. Vielmehr gehe es darum, rechtsextremistisches Gedankengut zu inszenieren und die Reichsflagge als neues gemeinsames rechtsextremistisches Symbol zu verfestigen.

Zwei Lager prallen aufeinander

Zudem befürchte der Innensenator eine Auseinandersetzung der unterschiedlichen Gruppierungen. Zwei Gegendemonstrationen wurden bereits angemeldet. Die Reichsflagge müsse als „Hakenkreuzflagge in coming“ gesehen werden, heißt es in der Verbotsverfügung. Die Versammlung habe insgesamt „einen das friedliche Zusammenleben der Bürger und Bürgerinnen bedrohenden Charakter“.

„Die Rechte“ will Eilantrag stellen

Bereits vergangenes Wochenende hatte es eine NPD-Demonstration gegen den Erlass in Bremerhaven gegeben. Bremerhaven hatte die Demonstration zwar nicht verboten, aber die Auflage verhängt, dass keine Reichskriegsflaggen gezeigt werden dürfen. Die NPD hatte sich mit einem Eilantrag dagegen gewehrt und das Verwaltungsgericht hatte die Auflagen gekippt. Auch „Die Rechte“ hat bereits angekündigt, einen Eilantrag gegen das Verbot beim Gericht einzureichen.

Symbolbild: Die Innenbehörde hat die angekündigte Demonstration der Partei „Die Rechte“ mittels einer Verfügung verboten. Die Partei will deshalb einen Eilantrag bei Gericht stellen. Bildquelle: Wikipedia / Bundesarchiv CC BY-SA 3.0 de

1 Kommentar

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert