Bremen setzt verschärftes Spielhallenrecht konsequent um

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Nachdem vor rund einem Jahr damit begonnen wurde, das verschärfte Spielhallenrecht in Bremen umzusetzen, zieht Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt eine positive Bilanz: Seit Inkrafttreten der neuen Regelungen am 1. Juli 2023 hat sich die Zahl der Spielhallen in der Hansestadt mehr als halbiert.

Seit Anfang Juli 2023 gelten im Land Bremen verschärfte Regeln für die Abstände zwischen Spielhallen untereinander, die von ursprünglichen 250 Metern auf 500 Meter erhöht wurden. Auch zu Wettvermittlungsstellen muss dieser Abstand eingehalten werden. Zudem ist seit Einführung des Gesetzes ein Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen pflicht. Im Jahr zuvor wurde bereits das Mindestalter, das ein Betreten der Betriebe erlaubt, von 18 auf 21 Jahre angehoben.

„Mit der konsequenten Umsetzung des Bremischen Spielhallengesetzes haben wir ein klares Zeichen gegen die Ausbreitung von Glücksspielsucht gesetzt. Die Reduktion der Spielhallen von ursprünglich 121 an 95 Standorten auf aktuell nur noch 52 an 49 Standorten ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Spielsucht und deren gesundheitliche und soziale Folgen“, betont Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt.

Schließungen sind rechtmäßig

Um sich gegen die Schließung ihrer Betriebsstätten zu wehren, wurden durch Spielhallenbetreibe 39 Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Bremen eingereicht. In sämtlichen Fällen hat das Gericht jedoch die behördliche Entscheidung der Schließung als rechtmäßig angesehen. Darüber hinaus hat das Oberverwaltungsgericht auch in allen bislang entschiedenen Beschwerdeverfahren die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und die Beschwerde zurückgewiesen.

„Die Bilanz der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zeigt, dass rechtssicheres Vorgehen wesentlich für eine nachhaltige Reduzierung der Spielhallen gewesen ist. Die Reduzierung des Angebots legalen und staatlich kontrollierten Glücksspiels kann dabei lediglich ein Baustein sein, denn auch illegales Glückspiel muss durch die Polizei konsequent verfolgt werden“, sagt dazu Senatorin Vogt.

Zertifizierung für den Betrieb nötig

Das seitens des Wirtschaftsressorts erarbeitete Bremische Spielhallengesetz gilt als eines der „schärfsten Gesetze“ dieser Art in Deutschland. Neben den Abstandsgeboten und der Anhebung des Mindestalters zum Betreten der Betriebe, ist darin auch das Verbot für den Konsum von Speisen und Getränken in Spielhallen enthalten.

Darüber hinaus brauchen Spielhallen eine Zertifizierung durch eine unabhängige Prüfungsorganisation. Weitere Voraussetzungen für deen Betrieb sind fachkundige Schulungen des Personals sowie eine Sachkundeprüfung der Spielhallenbetreiber durch einen von der Wirtschaftsbehörde anerkannten Anbieter.

Diese spielerschützenden Vorschriften sollen in Ergänzung zum zwischen den Bundesländern beschlossenen Glücksspielstaatsvertrag maßgeblich dazu beitragen, der Entstehung von Glücksspielsucht entgegenzuwirken.

 

Symbolbild: Die Zahl der Spielhallen konnte so von 121 auf 52 reduziert werden.

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