Bremen sagt der Finanzkriminalität den Kampf an

Ob Luxusautos, Villen oder Geld – illegal erlangte Vermögenswerte einzuziehen, ist in Deutschland bislang nur schwer möglich. Im Kampf gegen Geldwäsche, Organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung und bandenmäßige Steuerhinterziehung hat der Bundesrat nun die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf für eine wirksamere Vermögensabschöpfung vorzulegen.

So sollen beispielsweise Finanz- und Strafverfolgungsbehörden mehr Kompetenzen bei der Ermittlung, Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft eingeräumt werden. Außerdem soll die Einführung einer Beweislastumkehr geprüft werden – juristisch ein zu Recht heikles Thema. Nicht zuletzt soll der besonders schwere Fall der bandenmäßig begangenen Steuerhinterziehung künftig auf alle Steuerarten ausgeweitet werden und nicht mehr wie bisher allein auf Umsatz- und Verbrauchssteuern beschränkt sein. Dem entsprechenden Entschließungsantrag von Nordrhein-Westfalen ist Bremen beigetreten.

Beweislastumkehr gefordert

Dazu Finanzsenator Björn Fecker: „Die Vermögensabschöpfung ist ein entscheidender Schlüssel, um Kriminellen das Handwerk zu legen. Damit wird der Geldfluss gestoppt, der ihre illegalen Geschäfte am Laufen hält. Mit dem Antrag wollen wir den Kampf gegen Finanzkriminalität wirksamer machen. Wenn die Steuerfahndung jemanden überprüft, der ohne größere offizielle Einnahmen in einer Villa lebt und einen Sportwagen fährt, zieht sie derzeit zu oft den Kürzeren. Denn sie muss zweifelsfrei nachweisen, dass die Vermögenswerte mit Geld aus Straftaten bezahlt wurden. Deshalb ist die Beweislastumkehr nötig: Ein Verdächtiger muss darlegen, wie er ohne Top-Job legal an seine Vermögenswerte gekommen ist. Der Rechtsstaat muss im Kampf gegen diese Machenschaften gestärkt werden. Das ist auch eine Frage von Gerechtigkeit gegenüber den ehrlichen Bürgerinnen und Bürgern.“

Schärfere Sanktionen

Neben der hoch umstrittenden Beweislastumkehr und mehr Befugnissen für Steuer- und Strafverfolgungsbehörden hält Finanzsenator Fecker auch schärfe Sanktionen bei bandenmäßiger Steuerhinterziehung für unabdingbar: „Jegliche Steuerart wie Körperschafts- oder Einkommenssteuer kann bandenmäßig hinterzogen werden. Deshalb müssen die verschärften Sanktionen auf alle Steuerarten ausgeweitet werden. Schließlich entgehen dem Staat durch Steuerhinterziehung hohe Einnahmen. Diese Straftaten rigider zu verfolgen und zu sanktionieren, dient auch dem Schutz der ehrlichen Steuerzahler.“

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