Bremen ohne Haushalt
Die Bremische Bürgerschaft wird den Haushalt 2026 voraussichtlich erst im Frühjahr beschließen. Bis dahin darf die Verwaltung nur Ausgaben leisten, die nötig sind, um rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, bestehende Einrichtungen zu erhalten oder begonnene Investitionsmaßnahmen fortzusetzen.
Die Regelung stellt sicher, dass keine Ausgaben erfolgen, die dem Budgetrecht des Parlaments vorgreifen. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien Hansestadt Bremen hat der Senat gestern beschlossen. Dazu Finanzsenator Björn Fecker: „Die haushaltslose Zeit führt zu unvermeidlichen Einschränkungen, aber Bremen bleibt handlungsfähig. Wir stellen weiterhin das dringend benötigte Personal für Kitas und Schulen ein. Auch der Kita- und Schulausbau kann nahtlos fortgeführt werden. Ebenso sind energetische Gebäudesanierungen zulässig, die eine hohe Wirtschaftlichkeit aufweisen. Anderes hingegen ist vorerst in der Warteschleife, aber damit im weiteren Jahresverlauf 2026 nicht obsolet.“
Was ist jetzt (un-) möglich?
Zwar gilt in der haushaltslosen Zeit grundsätzlich ein Einstellungsstopp. Davon gibt es aber Ausnahmen. So sind beispielsweise Personaleinstellungen in Schulen und Kitas weiter möglich. Zulässig ist auch die Einstellung von Auszubildenden und Anwärterinnen. Laufende, mehrjährige Förderprogramme dürfen ebenso fortgeführt werden wie die Programme für die Städtebauförderung und ‚Wohnen in Nachbarschaften‘. Das gilt auch für die EU-Programme. Die institutionellen Förderungen werden genauso fortgesetzt wie die jährlich wiederkehrenden Projektförderungen. Neue, erstmals im Haushaltsentwurf 2026 vorgesehene Förderungen und Maßnahmen dürfen hingegen vorerst nicht geleistet werden.




Senatspressestelle Bremen / Bremen-News

BremenNews - Jörn Petersen
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