Bremen kritisiert Entscheidung zu Paragraf 219a

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Im Bundesrat haben die CDU-geführten Länder eine Empfehlung für den Gesetzesentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a StGB blockiert. Bremen hat darauf mit deutlicher Kritik in einer Protokollerklärung reagiert, der sich auch die Bundesländer Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen angeschlossen haben.

Dazu Justizsenatorin Claudia Schilling: „Das Bundesland Bremen hat sich bereits 2017 in der Länderkammer für die Streichung des Paragrafen 219a StGB eingesetzt – aus gutem Grund: Neben der abwegigen Vorstellung, dass sich Frauen durch ‚Werbung‘ oder gar ‚Sonderangebote‘ zu einem Schwangerschaftsabbruch verleiten lassen könnten, ist es auch juristisch nicht nachvollziehbar, dass gerade diejenigen, die als Ärztinnen und Ärzte qualifiziert über das Thema Schwangerschaftsabbruch informieren könnten, mit Strafverfolgung rechnen müssen, wenn sie dies öffentlich tun. Nichts Anderes ist aber die Konsequenz aus dem Paragrafen 219a StGB: Er stellt letztlich ein Informationsverbot und damit eine nicht vertretbare Kriminalisierung der Aufklärung über legale medizinische Behandlungen dar. Die Haltung der CDU-geführten Länder ist insbesondere auch vor diesem Hintergrund mehr als unverständlich.“

Nicht Werbung, sondern Information

Auch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard, kritisiert die Entscheidung: „Ich habe absolut kein Verständnis dafür, dass der Bundesrat durch die Blockade der CDU-Länder kein klares Bekenntnis zur Streichung des Paragrafen 219a StGB abgegeben hat. Wenn sich Frauen – aus welchen Gründen auch immer – für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, sollten sie sich auch darüber informieren können, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen und dazu recherchieren sie häufig auch im Internet. Es geht hier nicht darum, dass Gynäkologinnen oder Gynäkologen mit Schwangerschaftsabbrüchen auf ihren Webseiten oder in der Praxis werben wollen, sondern lediglich darum, dass Ärztinnen und Ärzte über das Thema informieren möchten ohne mit juristischen Konsequenzen rechnen zu müssen. Wir leben im 21. Jahrhundert und dieser Paragraph ist mehr als überholt.“ Zur Info: Ein abschließendes Ergebnis bedeutet die Entscheidung des Bundesrats nicht – nach Abschluss der laufenden parlamentarischen Befassung des Bundestages mit der Initiative zur Streichung des § 219a StGB wird das wird das Thema erneut im Bundesrat aufgerufen werden.

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