Bremen gibt Gemälde aus dem 16. Jahrhundert an rechtmäßige Erben zurück

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Heute, am 20. August, hat der Senat zugestimmt, das Gemälde „Aufbruch der Hl. Ursula“ aus dem Sammlungsbestand der Museen Böttcherstraße an die rechtmäßigen Erben des jüdischen Antiquars Jacques Rosenthal zurückzugeben.

Jacques Rosenthal musste im Januar 1936 unter Verfolgungsdruck sein Geschäft, seine Privatwohnung und auch seine Kunstsammlung verkaufen. In Letztgenannter befand sich auch das Gemälde „Aufbruch der Hl. Ursula“, welches später von Ludwig Roselius, Kunstmäzen und Gründer der Bremer Firma Kaffee Hag,während der allerersten Auktion des Auktionshauses Adolf Weinmüller in München ersteigert wurde.

1988 verkaufte Ludwig Roselius jr. den Kernbestand der väterlichen Sammlung an die Stadtgemeinde Bremen. Seitdem befindet sich auch das betreffende Bild in bremischer Hand. Seit 1989 ist die Bundesrepublik Deutschland zu einem Drittel Miteigentümer.

Gemälde bleibt zunächst als Leihgabe in Bremen

Recherchen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München zur Sammlung Rosenthal und auch die Herkunftsforschung der Museen Böttcherstraße haben bestätigt, dass  Jacques Rosenthal das Gemälde „Aufbruch der Hl. Ursula“ 1936 NS-verfolgungsbedingt entzogen worden war.

In einem vom Holocaust Claims Processing Office vermittelten offenen Dialog mit den Nachfahren Rosenthals, an dem neben dem Zentralinstituts und der Museen auch Bremens Senator für Kultur beteiligt war, konnte eine Lösung ausgehandelt und vereinbart werden. Demnach wird „Aufbruch der Hl. Ursula“ zunächst an die Erben restituiert.

Anschließend strebt das Museum einen Rückkauf an. Die hierfür benötigten Mittel werden jetzt eingeworben. Für die Zeit zwischen Restituierung und angestrebtem Rückkauf soll das Gemälde als Leihgabe in den Museen Böttcherstraße verbleiben.

„Eine sehr freundliche Geste der Erbengemeinschaft“

„Dass wir das Gemälde restituieren würden, war uns bei dieser Faktenlage von Anfang an klar und dies ist auch alternativlos“, so Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz. Letztlich folge man damit den Washingtoner Prinzipien von 1998.

Hierbei handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende, jedoch moralisch und ethisch verpflichtende Übereinkunft zwischen 44 Staaten und 13 nicht-staatlichen Organisation, bei der es darum geht, Kunstwerke die während des Nationalsozialismus beschlagnahmt und geraubt wurden zu identifizieren, die Voreigentümer oder Erben ausfindig zu machen, und mit ihnen gemeinsam eine „gerechte und faire Lösung“ zu finden.

Auch der gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz aus dem Jahr 1999, sei, so Emigholz weiter, Folge geleistet worden.

„Vor diesem Hintergrund ist es eine sehr freundliche Geste der Erbengemeinschaft, dass die Museen Böttcherstraße das Gemälde zurückkaufen können und es so für die Bremer Sammlung erhalten bleiben kann“, betont die Kulturstaatsrätin.

Kunstsammlungen befinden sich in stetigem Wandel

Dr. Frank Schmidt, Direktor der Museen Böttcherstraße, ergänzt: „Eine Sammlung ist nicht für alle Zeiten festgefügt, sie befindet sich in ständigem Wandel, was ihren Umfang, aber vor allem, was ihre Bewertung und Wahrnehmung anbelangt. Die Erwerbungsgeschichte von Kunstwerken gehört untrennbar zu deren jeweils aktuellen Vermittlung, wie das Beispiel des Gemäldes „Aufbruch der Hl. Ursula“ eindrucksvoll vor Augen führt.

Wir sind den Erben von Jacques Rosenthal dafür dankbar, das Gemälde zunächst in Bremen zu belassen und so die Möglichkeit zu haben, die notwendigen Mittel für einen permanenten Verbleib einzuwerben.“

 

Bild oben: Bis zum angestrebten Rückkauf, soll das Gemälde „Aufbruch der Hl. Ursula“ als Leihgabe in Bremen verbleiben.

Foto: Museen Böttchertraße

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