Bremen gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht im Polizeikostenstreit

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Mit dem am heutigen Dienstag, 14. Januar, verkündeten Urteil, hat das Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga in Bremen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

In dem seit 2014 dauernden Prozess wurde darüber gestritten, ob die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) als Veranstalter für die gestiegenen Polizeikosten bei risikoreichen Fußballspielen aufkommen muss, um so die Steuerzahler zu entlasten.

So hatte die Bremische Bürgerschaft auf Initiative von Innensenator Ulrich Mäurer in besagtem Jahr eine Änderung des Gebühren- und Beitragsgesetzes beschlossen, die vorsah, gewinnorientierte Veranstalter an Polizeikosten zu beteiligen.

Dagegen klagte die DFL mehrfach mit dem Argument, Sicherheit sei eine staatliche Aufgabe und dürfe nicht auf private Veranstalter übertragen werden.

Durch das heutige Urteil wurde bekräftigt, dass sich die DFL sich an den Kosten für sogenannte Hochrisikospiele zu beteiligen hat. „Das ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel“, sagt der Verfassungsrichter und Vorsitzende des Ersten Senats, Prof. Stephan Harbarth.

Das Urteil dürfte nicht nur Auswirkungen auf Bremen haben, sondern dürfte auch bundesweit für ähnliche Regelungen wegweisend sein.

Langjährige juristische Auseinandersetzung beendet

Für Bremens Innensenator Mäurer war es das nunmehr sechste Verfahren in dieser Angelegenheit. Einzig die erste Instanz, das Verwaltungsgericht Bremen, urteilte im Frühsommer 2017 gegen die Gebührenänderung Bremens.

Anschließend entschieden die Richter viermal zugunsten Bremens. Der rechtlichen Argumentation Bremens waren sowohl zweimal das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen als auch zweimal das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig gefolgt.

Die Präsidenten der Rechnungshöfe hatten bereits 2021 in einem Beschluss die Position der Freien Hansestadt Bremen vollumfänglich unterstützt.

Nach jahrelangen Verfahren ist nun endgültig geklärt, dass die Bremer Praxis rechtmäßig ist. Die Entscheidung beendet damit eine jahrelange juristische Auseinandersetzung.

„Unsere Ausdauer und konsequente Haltung haben sich am Ende ausgezahlt“

Innensenator Ulrich Mäurer zeigt sich mit dem Urteil sehr zufrieden: „An jedem Wochenende müssen Tausende und Abertausende Polizeikräfte die Spiele der Bundesliga begleiten. Das macht 1,6 Millionen Einsatzstunden. Alleine die Personalkosten dafür liegen bei über 104 Millionen Euro.

Das müssen die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuern bezahlen. Dem gegenüber steht eine milliardenschwere Profiliga, die es sich locker leisten kann, das zu zahlen. Und dieses Ziel habe ich heute erreicht! Unsere Ausdauer und konsequente Haltung haben sich am Ende ausgezahlt.“

 

Bild oben: Innensenator Ulrich Mäurer (links) und Rechtsanwalt Prof. Dr. Joachim Wieland (2. von links) während der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

Foto: Innenressort

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