Bremen führt Testpflicht am Arbeitsplatz ein

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Ab 10. Mai 2021 soll im Land Bremen eine echte Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen gelten. Darauf hat sich heute der Senat verständigt. Bisher sind die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, zweimal die Woche einen Corona-Selbsttests anzubieten – künftig werden die Beschäftigten verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.

Vorbild sind die im Bildungsbereich gültigen Regeln. Bremen hatte sich bereits in der vergangenen Woche im Bundesrat bei der Debatte über die Bundesnotbremse für eine echte Testpflicht in Betrieben stark gemacht – für einen entsprechenden Plenarantrag aber keine Mehrheit bekommen, obwohl das Infektionsschutzgesetz die Testpflicht für Schulen ausdrücklich vorsieht. Konkret: Die Teilnahme am Präsenzunterreicht für Lehrkräfte wie auch für Schülerinnen und Schüler ist nur zulässig, wenn diese zwei Mal pro Woche einen Corona-Test vornehmen bzw. vornehmen lassen.

Am Arbeitsplatz wie in der Schule

Daher führt der Senat nun auf landesrechtlicher Ebene die Testpflicht auch für Präsenz-Arbeitsplätze ein. Der Senat ist überzeugt, dass die Testpflicht ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie sein kann, weil sie die Testdichte erhöht und damit die Dunkelfeld-Aufhellung intensiviert. Der Senat geht deshalb davon aus, dass die Testpflicht – nach einem voraussichtlich kurzfristigen Anstieg der Inzidenz – zu einer Unterbrechung von verdeckten Infektionsverläufen führt und es damit zu einer Reduzierung des Infektionsgeschehens kommt. Zudem helfe die Testpflicht den Unternehmen, da sie so vor Ausbrüchen und in der Folge möglichen Betriebsschließungen geschützt würden, und auch den Beschäftigten, da sich ihr eigenes Risiko einer Ansteckung am Arbeitsplatz deutlich vermindert.

Dazu Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: „Eine echte Testpflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Home-Office arbeiten können. Und sie leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie insgesamt. Was bei Kindern und Jugendlichen sinnvoll ist, das muss auch bei Erwachsenen möglich sein.“ Etwas anders klingt der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Land Bremen, Cornelius Neumann-Redlin: „Nach allem, was wir heute wissen, ist der Arbeitsplatz im Hinblick auf das Infektionsrisiko ein vergleichsweise sicherer Ort, zumal in den Betrieben strengste Arbeitsschutzstandards gelten. Deshalb hätten wir uns freiwillige und unbürokratische Lösungen zum Testen gewünscht, auch im Hinblick auf die erheblichen (und eigentlich gesamtgesellschaftlich zu tragenden) Kosten für die Unternehmen. Gleichwohl tragen die Unternehmensverbände eine Testannahmepflicht mit, bringt diese doch uns alle dem Ziel näher, zu einer Öffnung des gesellschaftlichen Lebens zu kommen, etwa durch eine Wiedereröffnung der Außengastronomie.“

Bild: (v.l.n.r.) Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Land Bremen, Cornelius Neumann-Redlin, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Finanzsenator Dietmar Strehl sowie die Vorsitzende des DGB Region Bremen-Elbe-Weser, Annette Düring, erläuterten die Details zu der beschlossenen Testpflicht für Unternehmen

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