Bremen fordert Strafantragsrecht ab 16 Jahren auf Justizministerkonferenz

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Bei der heutigen Herbstministerkonferenz der Justizminister in Berlin sprach sich Bremer Justizstaatsrat Björn Tschöpe dafür aus, das Alter, in dem ein Strafantrag gestellt werden kann, con 18 auf 16 herabzusetzen.

„Jugendliche bauen ihre eigene Identität aus. Sie treten vermehrt selbständig in Kontakt mit ihrer Umwelt und verbringen mehrere Stunden täglich im Internet. Gerade Opfer LSBTIQ*-feindlicher Straftaten sind nicht selten Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben“, so Justizstaatsrat Björn Tschöpe auf der Justizministerkonferenz.

„Solche Verletzte können nach geltendem Recht nicht selbst einen Strafantrag stellen. Das ist misslich, weil damit die gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – über den Strafantrag entscheiden müssen. Bei Straftaten, die die sexuelle Identität betreffen, möchte aber nicht jeder junge Mensch mit seinen Eltern darüber sprechen.“

Deshalb sollten Personen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, in die Lage versetzt werden, selbst über das Stellen eines Strafantrags zu entscheiden.

„Wir werden nicht lockerlassen“

Zwar wurde der Bremer Antrag auf der Justizministerkonferenz diskutiert, fand jedoch keine Mehrheit, da die von CDU/CSU geführten Länder geschlossen dagegen stimmten.

Anschließend betonte Tschöpe: „Wir werden nicht lockerlassen und weiter für unsere Forderung werben.“ Dabei verwies er auf die diesjährige Europawahl, bei der erstmals 16-Jährige wahlberechtigt waren, „und weitere Rechte, wie zum Beispiel die Wahl des eigenen Geschlechts oder der Religion bestehen ebenfalls“, so Tschöpe weiter.

„Beim Strafantragsrecht sollten wir daher nachziehen.“

 

Bild oben: Die Justizminister sowie  Justizstaatssekretäre von Bund und Ländern in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin.

Foto: Justizressort

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