Bremen erlaubt Mensch-Haustier-Friedhöfe
Eine neue Regelung in Bremen erlaubt zukünftig die Bestattung von Mensch und Tier in einem gemeinsamen Grab. Die Bremer Bürgerschaft stimmte dem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Menschen können demnach gemeinsam mit einer Urne, in der die Asche ihres Haustieres ist, begraben werden. Friedhöfe können dem Gesetzentwurf zufolge entweder bestimmte Flächen ausweisen oder den gesamten Friedhof für Mensch-Haustier-Grabstätten freigeben.
Die geliebten Haustiere sind für viele Menschen echte Familienmitglieder. Begleiter, deren Treue in Bremen nun im wahrsten Sinne des Wortes über den Tod hinausgehen kann. Nachdem die Bürgerschaft der Gesetzesvorlage zugestimmt hat, ist es künftig erlaubt, eingeäscherte Haustiere als Grabbeigabe bei der Beerdigung von Menschen mit ins Grab zu nehmen.
Bislang war diese Möglichkeit im Gesetz nicht vorgesehen. Bisher gibt es bundesweit nur wenige Friedhöfe, die die gemeinsame Form der Bestattung anbieten. In Niedersachsen ist das beispielsweise im Landkreis Stade, im Ruhewald Nottensdorf, möglich. Gängiger sei es laut der Deutschen Friedhofsgesellschaft, das verstorbene Haustier in einer Tierurne zuhause aufzubewahren oder es auf speziellen Tierfriedhöfen zu begraben.
Auf welchen Friedhöfen die gemeinsame Bestattung künftig möglich ist, steht derzeit noch nicht fest. Jedoch haben nunmehr sämtliche Friedhöfe im Land Bremen die Möglichkeit, Mensch-Tier-Gräber ausweisen zu können. Laut Umweltressort sollen die entsprechenden Flächen von den sonstigen Friedhofsflächen klar abgegrenzt sein. Gleichwohl können auch ganze Friedhöfe für Mensch-Haustier-Grabstätten freigegeben werden.
Die Beisetzung gemeinsam mit dem Haustier ist nur möglich, wenn das Tier eingeäschert wurde – und zwar getrennt vom Menschen in einem Tierkrematorium. Der verstorbene Mensch muss laut Umweltressort nicht zwangsläufig eingeäschert werden.
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((Beitragsbild oben: Osterholzer Friedhof))





Jürgen Howaldt - Eigenes Werk




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