Bremen beschließt weitere Corona-Maßnahmen – Nur die nötigsten Geschäfte bleiben offen

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Der Bremer Senat hat am 16. März weitere Notmaßnahmen im Zuge der weltweiten Corona-Krise beschlossen. Dazu gehören unter anderem die Schließungen aller Läden, die nicht zwingend zur Versorgung der Bevölkerung von Nöten sind. Alle Maßnahmen wurden in Abstimmung mit den anderen Bundesländern sowie der Bundesregierung getroffen.

Am Mittwoch, 18. März, sollen die neu getroffenen Maßnahmen gelten. Dennoch wäre es wünschenswert, so Innensenator Ulrich Mäurer, wenn sich die Menschen schon jetzt daran hielten und nicht erst bis Mittwochmorgen, 0 Uhr, damit warteten. Kontrolliert würde die Umsetzung durch das Bremer Ordnungsamt. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen und treten ab dem 18. März in Kraft:

Nur notwendige Geschäfte bleiben geöffnet

Alle Geschäfte, die nicht unbedingt zur Versorgung der Bevölkerung notwendig sind, müssen schließen. Ausdrücklich NICHT geschlossen werden Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen und Waschsalons. Auch Bau- und Gartenbaucenter sowie Großmärkte bleiben weiterhin geöffnet. Auch der öffentliche Nahverkehr werde weiterhin aufrechterhalten.

Theater und Messen bleiben geschlossen

Geschlossen bleiben dagegen Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Freizeit- und Tierparks sowie Spielhallen und Spielbanken. Auch Bars, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen müssen ihren Betrieb ab Mittwoch einstellen – unabhängig von ihrer Größe. Gleiches gilt für Bordelle.

Restaurants haben bestimmte Auflagen

Restaurants und Gaststätten dürfen nur unter bestimmten Auflagen öffnen. Zum einen dürfen diese nur noch von 6 bis 18 Uhr geöffnet haben, zum anderen müsse ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen eingehalten werden. Auch müssen die Hygienestandards eingehalten werden.

Hotels nicht mehr zu touristischen Zwecken

Auch der Hotelbetrieb ist von einschneidenden Maßnahmen betroffen. So dürfen die Zimmer ausdrücklich nicht mehr zu touristischen Zwecken (ganz gleich, ob für Gäste aus Deutschland oder aus anderen Ländern) vermietet werden.

Sport- und Spielplätze bleiben zu

Auch alle Sportanlagen müssen ihren Betrieb einstellen. Dazu gehören auch Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Spielplätze werden ebenfalls geschlossen, um auch hier eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern. Die Ordnungsbehörden werden dies kontrollieren, man hoffe aber darauf, dass die Bevölkerung von selbst den Ernst der Lage erkenne, und beispielsweise Spielplätze oder ähnliches, zum Schutz für sich und für andere, meide.

Vereinstreffen müssen ausfallen

Auch andere soziale Zusammenkünfte, wie beispielsweise Vereinstreffen müssen ausgesetzt werden. Auch die Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen oder anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen müssen ausfallen.

Gottesdienste entfallen

Ebenfalls betroffen von den Verboten sind die Gottesdienste. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und weiteren Gotteshäusern sind nicht gestattet. Auch Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften fallen unter dieses Verbot.

Produktion müsse weiterlaufen

Handwerker und Industrie dürfen ihrer Arbeit dennoch nachgehen, um sicherzustellen, dass alle Güter des täglichen Bedarfs weiterhin produziert werden. Auch alle Gesundheitseinrichtungen bleiben weiterhin geöffnet.

Behörden bleiben geöffnet

Alle Behörden bleiben zwar weiterhin geöffnet, trotzdem solle man einen persönlichen Kontakt, soweit es geht, vermeiden. Wesentlich besser wäre, dem Senat zufolge, der Kontakt per Telefon oder E-Mail, soweit dies sich irgendwie einrichten lässt.

Strenge Besuchsregeln für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des Sozialgesetzbuches gelten ab Mittwoch strengere Besuchsregeln, um die Bewohner und Patienten zu schützen. Besuchszeiten werden auf eine Stunde pro Tag reduziert. Kinder unter 16 Jahren sowie Menschen mit Atemwegsinfekten oder anderen Krankheiten, welche die Bewohner und Patienten gefährden könnten, dürfen ebenfalls keine Besuche tätigen.

Quarantäne für Rückkehrer

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland heimkehrt, darf seine Wohnung 14 Tage nicht verlassen. Auch, wer Kontakt zu einer infizierten Person hatte oder selbst infiziert ist, darf seine Wohnung ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes für 14 Tage nicht verlassen. Diese Vorgabe entfallen frühestens 10 Tage nach Symptombeginn, wenn der Betroffene seit 48 Stunden kein Fieber mehr hatte und mindestens 24 Stunden auch sonst Symptomfrei ist.

Das Team von „buten un binnen“ (Radio Bremen) hat die Punkte in einem Video nochmals zusammengefasst:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.butenunbinnen.de zu laden.

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