Booster ist nach drei Monaten möglich – Ohne Auffrischung fällt Grundimmunisierung nach neun Monaten weg

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Im Land Bremen sind Auffrischungsimpfungen bereits seit Dienstag, 21. Dezember, ab drei Monaten nach der Zweitimpfung zulässig. Damit setzt Claudia Bernhard (Linke), Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) um, wonach die Wartezeit zur Auffrischungsimpfung weiter verkürzt wird.
 
„Wir wissen, dass ein hoher Impfschutz gegen die Omikron-Variante nur mit drei Impfungen besteht. Die Auffrischungsimpfung nach drei Monaten ermöglicht es uns, diesen Impfschutz kurzfristig herzustellen“, erklärt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. Zudem hat die EU-Kommission Dienstag beschlossen, dass die Grundimmunisierung gegen das Coronavirus bereits nach einem Dreivierteljahr abläuft, sofern in der Zwischenzeit keine Auffrischungsimpfung erfolgt ist. Die Regelung soll am 1. Februar 2022 in Kraft treten.
 

Kein Booster für Minderjährige

Bernhard sagt: „Wir erwarten durch die Ankündigung der EU eine weiter steigende Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen. Wir sind in Bremen aktuell gut aufgestellt und können an vielen Stellen Impfungen anbieten. Konkret werden wir die Kapazitäten im Impfzentrum Am Brill wie geplant sukzessive weiter erhöhen.“

Für minderjährige Jugendliche gelten dabei Sonderregelungen: Unter 18-Jährige können keine Auffrischungsimpfung bekommen, da der Impfstoff dafür noch nicht zugelassen ist und es auch keine Empfehlung der STIKO gibt. Änderungen gibt es hingegen für die minderjährigen Jugendlichen, die noch ungeimpft sind und bereits eine Coronainfektion durchgestanden haben.

Bisher durften sie nicht geimpft werden. Künftig können alle Kinder ab einem Alter von zwölf Jahren jedoch eine Impfung drei Monate nach der Genesung erhalten. Alle Fünf- bis Elfjährigen dürfen eine Impfung drei Monate nach der Genesung erhalten, wenn es aufgrund von Vorerkrankungen als medizinisch notwendig erachtet wird. Diese Impfung ist mit dem behandelnden Kinderarzt oder der Kinderärztin im Einzelfall abzusprechen.
 

Vorverlegung von Boosterterminen lässt sich online bewerkstelligen

Alle Bremer, die bereits einen Boostertermin vereinbart haben und ihre Impfung vorziehen möchten, können den bisherigen Termin über die Webseite www.impfzentrum.bremen.de stornieren und direkt im Anschluss mit dem gleichen Code wieder einen neuen Termin buchen. Wer noch keinen Termin hat und sich neu registrieren lassen möchte, kann das auch auf derselben Webseite tun.

Derzeit werden die Codes zum Vereinbaren von Impfterminen innerhalb von ein bis zwei Tagen verschickt. Auch Terminbuchungen noch in diesem Jahr sind möglich.Für den reibungslosen Ablauf im Impfzentrum am Brill und in den Impfstellen werden sämtliche Bürger gebeten erst pünktlich zum Termin zu erscheinen. In den vergangenen Tagen kam es zu einer vermehrten Schlangenbildung vor dem Impfzentrum. Ein verfrühtes Eintreffen in den Impfstellen verkürzt nicht die Wartezeit, sondern führt zu Wartezeiten für alle.
 
Beispielbild: Boostern lassen kann man sich in Bremen schon drei Monate nach der Zweitimpfung. Bildquelle: Adobe Stock

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