Boni für Altenpfleger, Öffnung von Kitas, Schulen und Gaststätten – Die Beschlüsse vom 12. Mai im Überblick

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Auf einer Sitzung am 12. Mai hat der Bremer Senat weitere Lockerungen in der Corona-Krise beschlossen. Unter anderem wurde ein „Fahrplan“ für die zukünftige, schrittweise Öffnung von Kitas und Schulen vorgestellt, außerdem werden die Besuchsregeln in Pflegeeinrichtungen gelockert und Altenpfleger erhalten eine Bonuszahlung in Höhe von 1.500 Euro. In diesem Überblick zeigen wir, welche Lockerungen und Auflagen getroffen wurden:

Gaststätten, Restaurants und Kneipen

Ab dem 18. Mai dürfen alle Restaurants, Gaststätten und Kneipen öffnen, wenn Betreiber sicherstellen, dass die Regeln des Kontaktverbotes eingehalten werden (das heißt, an einem Tisch dürfen lediglich Mitglieder von bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten sitzen). Es darf sowohl der Innen- als auch der Außenbereich für Gäste geöffnet werden. Zwischen den Tischen muss jedoch ein Abstand von mindestens zwei Metern gewährleistet werden. Außerdem muss zwischen Beschäftigten und Gästen ebenfalls ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Buffets sind sowohl in Hotels als auch in Gaststätten jeglicher Art verboten. Außerdem gilt eine Sitzplatzpflicht. Die Gäste dürfen sich also nicht stehend an der Bar aufhalten, da es dort häufig schwierig sei, den Mindestabstand ordnungsgemäß einzuhalten, so Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt.

Kontaktdaten müssen aufgenommen werden

Um im Falle einer Infektion der Gäste oder des Personals alle Kontaktpersonen zu ermitteln und informieren zu können, wird es ebenfalls Pflicht sein, die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung mit dessen Einverständnis aufzunehmen und drei Wochen aufzubewahren. Gäste, die mit der Aufnahme ihrer Daten nicht einverstanden sind, dürfen nicht bewirtet werden. Alle Betriebe müssen ein betriebliches Schutzkonzept mit Hygieneplan und Regelungen zum Arbeitsschutz erstellen und auf Verlangen vorlegen können.

Hotels, Pensionen, Campingplätze

Ebenfalls öffnen dürfen ab dem 18. Mai alle Beherbergungsbetriebe (auch für Touristen). Dazu zählen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -Zimmer, Wohnmobilplätze oder vergleichbare Angebote. Auch hier müssen Betreiber sicherstellen, dass die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Ein entsprechendes betriebliches Schutzkonzept muss auch hier erstellt werden. Der Zugang und die Anzahl der Gäste sind so zu begrenzen, dass die Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden können. Buffets sind auch hier verboten.

Einzelhandel

Die Beschränkungen für den Einzelhandel werden ab dem 13. Mai aufgehoben. Das heißt, es dürfen alle Geschäfte, unabhängig der Größe ihrer Verkaufsfläche öffnen. Allerdings muss die Anzahl der Kunden im Laden begrenzt werden. Als Faustregel hierbei gilt: Ein Kunde je 10 Quadratmetern Verkaufsfläche.

Veranstaltungen

Größere Veranstaltungen bleiben nach wie vor bis zum 31. August untersagt. Dazu zählen besonders Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern. Auch Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern sind derzeit untersagt. Hier könne es, je nach Infektionsgeschehen, aber vielleicht auch vorher schon Optionen geben, so Bürgermeister Andreas Bovenschulte.

Pflegeeinrichtungen

Die Besuchsregelungen werden in Alten- und Pflegeeinrichtungen ab dem 13. Mai unter strengen Auflagen gelockert. Je nach Einrichtung kann sich der Termin der Lockerungen aber verschieben, da von den Einrichtungen zunächst ein umfassendes Hygiene- und Besuchskonzept vorliegen muss. Zeit für die Erarbeitung eines solchen Konzeptes haben die Einrichtungen bis spätestens zum 25. Mai. Mehr Informationen zu den genauen Auflagen haben wir bereits in einer älteren Meldung zusammengefasst.

Altenpfleger erhalten Bonuszahlung von 1.500 Euro

Altenpfleger im Land Bremen werden im Laufe dieses Jahres eine Bonuszahlung von 1.500 Euro erhalten. 1.000 Euro davon bezahlt der Bund, die restlichen 500 Euro bezahlt das Land Bremen. Die Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Bonuszahlungen zu leisten. Die Beträge seien zudem steuerfrei, so Sozialsenatorin Anja Stahmann. Dennoch, so betonten es sowohl Frau Stahmann, als auch Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard, sei eine solche Bonuszahlung nicht genug. Man wolle sich weiter verstärkt für bessere Verträge in allen Pflegeberufen einsetzen.

Kitas und Schulen

Mit den bisherigen Lockerungen werden aktuell rund 20 Prozent aller Krippen- und Kita-Kinder erreicht, so Bildungssenatorin Claudia Bogedan. In den Schulen werden bislang Zehnt- und Viertklässlern Unterricht in verringerter Stundenzahl ermöglicht. In den kommenden Wochen wolle man die Betreuungs- und Unterrichtslockerungen wie folgt ausbauen:

Kitas und Tagespflege

Ab 18. Mai: Wiedereinstieg in Kitas und Tagespflege für

  • Alle Kinder mit Sprachförderbedarf gemäß CITO-Testung
  • Vorschulkinder, die Kitas in sozialen Index-Lagen besuchen
  • Kinder mit anerkanntem Frühförderbedarf

Ab 1. Juni:

  • Alle Vorschulkinder

Ab 15. Juni:

  • Weitere Schritte in Richtung Regelbetrieb, beispielsweise mit Angeboten für 3- bis 5-Jährige und einem Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren

Schulen

Ab 18. Mai:

  • 4. Klässler bekommen Unterricht an jeweils zwei Tagen
  • 1.,2. und 3. Klasse werden schrittweise in die Schule geholt
  • Essensangebot an Ganztagsschulen wird unter Auflagen schrittweise wieder aufgebaut
  • Alle Schüler, die sich in der Einführungsphase zur Gymnasialen Oberstufe befinden sowie 9. Klassen werden an zwei Tagen pro Woche unterrichtet

Ab 25. Mai:

  • Alle Schüler der 1.,2. und 3. Klasse bekommen mindestens zwei Tage Unterricht (insgesamt mindestens acht Stunden)
  • 5.,6.,7. und 8. Klasse kommen schrittweise wieder in die Schule (jeweils zwei Tage Unterricht; insgesamt acht Stunden)

Ab 15. Juni:

  • 50 Prozent aller Schüler der Grundschule und jeweils 50 Prozent aller Schüler an Oberschulen und Gymnasien bekommen Präsenzunterricht in wechselnden Schichten.

Sport

Im Sport wurden zwar bislang keine weiteren Lockerungen erlassen, allerdings soll dies auf der nächsten Senatssitzung besprochen werden. Sozialsenatorin Anja Stahmann zufolge könne es dann auch um Lockerungen für Sportvereine und Fitnessstudios gehen.

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