BMWE weist BAFA zu Zurückhaltung beim Lieferkettengesetz an: Lobbyismus gegen Menschenrechte und Umwelt?
Seit dem 01. Januar 2023 gilt das in 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Dienen soll es zur Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten definiert. Ebenso wurden ökologische Aspekte fokussiert. Die Unternehmen als auch die Handelskammer Bremen als deren Sprachrohr hatten sich vielfach negativ über das „Bürokratiemonster“ geäußert. Nun gibt es eine Kehrtwende: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte und die damalige Bürgermeisterin Maike Schaefer hatten 2021 die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz in Deutschland“ als Erstunterzeichner unterzeichnet. Bovenschulte hatte dazu erklärt: „Die öffentliche Hand muss als Vorbild vorangehen und ihre Markmacht beim Einkauf nutzen, um soziale, menschenrechtskonforme und ökologische Standards einzufordern. Bremen setzt sich seit Langem für fairen Handel und nachhaltige Beschaffung ein.“ Insbesondere der Aspekt, dass die Unternehmen die komplette Lieferkette dokumentieren und kontrollieren müssen, obschon viele ohnehin bereits ein ausgeprägtes Qualitätsmanagement integriert haben, sorgte allerdings für großen Unmut. Zumal noch immer Ungereimtheiten zwischen der europäischen und der bundesdeutschen Richtlinie bestehen, zudem die Wirtschaft dringend wieder angekurbelt werden soll, wird das Thema von der schwarz-roten Bundesregierung in Berlin nun neu angegangen.
Im Koalitionsvertrag ist eine deutliche Entbürokratisierung des LkSG vereinbart. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 03. September für eine Novellierung des Gesetzes hatte die Bundesregierung die erforderliche rechtliche Grundlage hierfür angestoßen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die derzeit im Gesetz verankerte Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen wird, ebenso wie neun von dreizehn Tatbeständen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten.
Um Unternehmen bereits jetzt spürbar und rechtssicher zu entlasten, hat das BMWE im Einvernehmen mit dem BMAS das für die Umsetzung des LkSG zuständige BAFA angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten ab jetzt einzustellen. Soweit der Gesetzentwurf die Streichung von Bußgeldtatbeständen vorsieht, wird das BAFA laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grundlage dieser Tatbestände ebenfalls einstellen und keine neuen Verfahren eröffnen.
Für die Verhängung von Bußgeldern bei den verbliebenen Bußgeldtatbeständen gelten fortan hohe Voraussetzungen. Sie werden nur noch bei schweren Verstößen verhängt, die mit besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen zusammenhängen. Das BAFA wird Ordnungswidrigkeitenverfahren äußerst restriktiv aufgreifen. Das Vorliegen der Voraussetzungen dafür muss besonders dargelegt werden. Ferner wurde das BAFA angewiesen, die bestehenden Kommunikationsaktivitäten weiter auszubauen, z.B. durch Umsetzungshilfen und die weitere Unterstützung von Kooperationen zwischen Unternehmen.
In einem nächsten Schritt soll das LkSG durch eine bürokratiearme Umsetzung der europäischen Richtline CSDDD ersetzt werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Belastungen der Unternehmen aus der Umsetzung der Vorgaben der CSDDD möglichst gering gehalten werden. Abzuwarten bleibt, ob und inwieweit der Bremer Senat den Berliner Beschlüssen folgt.





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