Bezahlkarte für Geflüchtete wird Anfang März ausgegeben

Die Bezahlkarte für Geflüchtete soll ab Anfang März ausgegeben werden – an alle Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Paragrafen 2 und 3 AsylBLG) beziehen, über 18 Jahre alt sind und nicht über ein eigenes Konto bei einer Bank oder Sparkasse verfügen. Die Beträge für Minderjährige sollen auf die Karten eines Elternteils gebucht werden. Die Bezahlkarte steht zusätzlich auch als App für mobile Endgeräte zur Verfügung.

Das Land Bremen hat zunächst 5.000 Karten beschafft – es wird erwartet, dass das Kontingent für das ganze Jahr 2025 ausreicht. Die Karten werden im Amt für Soziale Dienste mit der nächsten regulären Auszahlung ausgegeben. Ein gesonderter Termin für die Ausgabe der Bezahlkarte ist nicht vorgesehen, Empfänger von Leistungen müssen derzeit für die Auszahlung ohnehin einmal im Monat im Amt vorsprechen.

Kein Geldtransfer ins Ausland möglich

Bisher konnten Leistungsempfänger sich den Betrag nur an einem von zwei Kassenautomaten in einem einzigen Sozialzentrum in der Innenstadt auszahlen lassen. Abhebungen in Teilbeträgen waren nicht möglich. Mit der Bezahlkarte können sie an allen Stellen bezahlen, die auch VISA-Karten akzeptieren. Das gilt auch für den Online-Handel. Ausgeschlossen ist die Nutzung der Karte allerdings für Geld-Transferdienste ins Ausland.

120 Euro pro Person und Monat können an Bankautomaten in bar abgehoben werden, wobei vier Abhebungen monatlich kostenfrei sind. Jede weitere wird mit 65 Cent berechnet. Überweisungen auf andere Konten sind ausgeschlossen. In anderen Bundesländern ist der monatliche Barbetrag auf 50 Euro begrenzt. Die Höhe des Gesamtbetrags, der nach dem AsylBLG zur Verfügung steht, ist jedoch in allen Bundesländern gleich. Er richtet sich nach Wohnform (Erstaufnahme / Übergangswohnheim), Familienstand (Alleinstehend / Paar) und Alter (bei Minderjährigen).

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