Bezahlkarte für Asylsuchende –  Bremen visiert höheren monatlicher Betrag an

Die Konferenz der Regierungschefs der Länder (MPK)  hat sich am 20. Juni unter anderem mit der bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende befasst und sich auf weitere Einzelheiten verständigt.

Bremen begrüße ausdrücklich das mit der Bezahlkarte verbundene Ziel, den Verwaltungsaufwand der Kommunen zu minimieren. Angesichts der Lebensrealität der Menschen sei es aber weiterhin erforderlich, dass sie über Bargeld verfügen können.

Während die Mehrheit der Länder die Bargeldauszahlung auf maximal 50 Euro pro Person und Monat begrenzen will, haben sich drei Länder – darunter auch die Freie Hansestadt – gegen eine solche starre Regelung ausgesprochen, um die unterschiedlichen regionalen Rahmenbedingungen so besser abbilden zu können.

Von ihnen gibt es den Vorschlag eines Bargeldkorridors zwischen 50 und 120 Euro, dem sich Bremen in einer Protokollerklärung angeschlossen hat. Der Senat will den maximalen Barbetrag auf 120 Euro im Monat festlegen.

 

Symbolbildnachweis: Fotolia /Marco2811

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