Bewohnerparken in der östlichen Vorstadt – Parkausweise jetzt beantragen

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Im künftigen Bewohnerparkgebiet zwischen der Horner Straße und der St.-Jürgen-Straße wird in den kommenden Tagen eine umfassende Informationsbroschüre an alle Haushalte verteilt. Wer im entsprechenden Gebiet wohnt, sollte sich wenn möglich schon jetzt einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Die Broschüre soll die Bewohner auf insgesamt 28 Seiten über die Hintergründe des neuen Bewohnerparkgebiets informieren und mögliche Fragen beantworten. Ab Oktober 2020 müssen dann alle, die dort ihr Kraftfahrzeug parken wollen, entweder einen kostenpflichtigen Parkschein ziehen oder aber einen Bewohnerparkausweis im Auto auslegen. Für die Bewohner des Gebiets ist es daher ratsam, schon jetzt einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Mit dieser kommenden Regelungen wird der einstimmige Beschluss des Beirats Östliche Vorstadt vom 10. März 2020 umgesetzt.

Verwaltungsgebühr von 30 Euro pro Jahr

Beantragt werden kann der Parkausweis ab sofort beim Bürgerbüro des Amts für Straßen und Verkehr (ASV). Auch eine Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende kann dort beantragt werden. Die Kosten für den Bewohnerparkausweis betragen 30 Euro Verwaltungsgebühr für ein Jahr und 50 Euro für zwei Jahre. Für Gewerbetreibende kostet eine Ausnahmegenehmigung aktuell 88,50 Euro. Für private Gäste können Anwohnerinnen und Anwohner sogenannte „Besucherkarten“ erwerben. Es gibt z.B. Tageskarten, die als 10er Block für 10 Euro erhältlich sind, eine Wochenkarte für Gäste kostet 4 Euro.

Wohngebiete vor Falschparkern schützen

Die Hoffnung ist, dass mit dem neuen Bewohnerparken einige Straßen und Bürgersteige sowie die Durchfahrten für Feuerwehr und Müllabfuhr besser freigehalten werden. Das Ordnungsamt hat bereits angekündigt, die ausgewiesenen Straßen noch intensiver zu kontrollieren. Das Projekt und die Broschüre wird über das europäische Forschungsprojekt SUNRISE zu nachhaltiger Mobilität in Stadtquartieren gefördert. Weitere Informationen zum Forschungsprojekt gibt es HIER.

Weitere Informationen für Bewohner gibt es HIER

Symbolbild: Um zugeparkten Rettungswegen und Gehwegen etwas entgegenzusetzen, wird das Bewohnergebiet zwischen Horner Straße und St.-Jürgen-Straße nun eine ausgewiesen Bewohnerparkzone. Hier braucht man also ab Oktober 2020 einen Bewohnerparkausweis. Das folgende Gebiet ist von der Änderung betroffen:

 

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