Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen werden weiter gelockert

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Ab Mittwoch, 17. Juni, werden die Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen gelockert. Demnach sind nun Besuchszeiten von bis zu zwei Stunden möglich, außerdem darf beispielsweise wieder gemeinsam gegessen werden und die Bewohner dürfen ihren Besuch wieder im eigenen Zimmer empfangen. Das teilte Sozialsenatorin Anja Stahmann auf einer Pressekonferenz am 16. Juni mit.

Bislang war die Besuchszeit in Alten- und Pflegeeinrichtungen auf 45 Minuten und einen Termin pro Woche begrenzt. Mit der achten Corona-Verordnung wird diese Regel nun gelockert. Demnach sind ab dem 17. Juni auch tägliche Besuche von bis zu zwei Stunden möglich. Zudem ist der Besuch nicht mehr nur an eine einzige Person gebunden. Im wöchentlichen Wechsel können nun auch weitere Personen zu Besuch kommen.

Besuch wieder im eigenen Zimmer

Wie die Sozialsenatorin mitteilte, kann ab dem 17. Juni der Besuch auch wieder im eigenen Zimmer empfangen werden, insofern es das Besuchskonzept der Einrichtung zulässt. Auch dürfen künftig wieder Speisen und Getränke mitgebracht und gemeinsam verzehrt werden.

„Die strengen Besuchsregelungen waren anfangs sinnvoll und erforderlich, aber sie waren auch eine erhebliche Belastung für Besuchende und Besuchte“, sagte Senatorin Stahmann. „Alte Menschen und Menschen mit Behinderungen haben eine ganz bittere Zeit der Einsamkeit hinter sich. Und manche Angehörige waren regelrecht verzweifelt, weil letztlich so gut wie kein Kontakt möglich war. Ich freue mich für alle Betroffenen, dass wir nun nennenswerte Lockerungen umsetzen können.“

Situation in Pflegeheimen entspannt sich

Derzeit gebe es nur noch eine einzige Einrichtung, mit einem erkrankten Bewohner, so Stahmann. Eine weitere Einrichtung sei zudem vorsorglich in Quarantäne, nachdem eine Reinigungskraft positiv auf das Virus getestet wurde. Ein gutes Dutzend an Pflegeeinrichtungen, in denen es Infektionen gegeben hatte, sind nun wieder komplett genesen. Insgesamt lobte die Senatorin den Einsatz aller Mitarbeiter in den Einrichtungen und in den Gesundheitsbehörden: „Das sind Bereiche, da wird bis zur Erschöpfung gearbeitet“, sagte sie. Dabei seien die Beteiligten „sehr erfolgreich darin, einen Ausbruch schnell wieder einzufangen“.

Dennoch sei Vorsicht geboten

Trotzdem das eine positive Entwicklung sei, mahnte die Senatorin weiter zur Vorsicht. Im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion seien bis zum 15. Juni 23 Menschen in Altenpflegeeinrichtungen gestorben. „Wir dürfen also nicht nachlassen in unserer Aufmerksamkeit“, so die Senatorin. Daher gelten in den Einrichtungen die übrigen Regelungen – Abstandsgebot, Handhygiene, Anmeldung vor dem Besuch, Hinterlegen der Kontaktdaten, Begleitung auf dem Weg zum Besuchszimmer durch das Personal – auch weiterhin. Zulässig seien aber ebenfalls Besuche auf dem Gelände der Einrichtung sowie außerhalb, sofern die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung für den öffentlichen Raum eingehalten werden.

Bild: Ab dem 17. Juni sind unter anderem wieder tägliche Besuche von bis zu zwei Stunden in den Pflegeeinrichtungen möglich. Bildquelle: Fotolia.

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