Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen werden gelockert – Auch längere Besuche wieder möglich

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Die Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen werden mit der 13. Corona Verordnung des Senats weiter gelockert. Das teilte Sozialstaatrat Jan Fries im Anschluss an die Senatssitzung am 28. Juli mit. Demnach soll die die geltende zeitliche Beschränkung auf eine zweistündige Besuchszeit wegfallen. Die neue Verordnung gilt ab dem 11. August. Ab dann dürfen auch mehr als eine Person zu Besuch kommen.

Für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gibt es ab Dienstag, 11. August, deutliche Lockerungen was die Besuchsregelungen angeht. Wie der Senat nach seiner Sitzung am 28. Juli mitteilt, fallen die Begrenzungen der Besucheranzahl und der Besuchsdauer weg. Bisher durften die Bewohner lediglich von einer einzigen Person für maximal zwei Stunden besucht werden. Auch muss nach der neuen Regelung für den Besuch kein separates Besucherzimmer mehr bereitstehen.

Besucher müssen symptomfrei sein

Nichtsdestotrotz gilt weiterhin die Voraussetzung, dass weder der Bewohner noch der Besuch Grippesymptome aufweisen. Auch müssen Besucher weiterhin vor Ort registriert werden und vom Personal auf das entsprechende Zimmer begleitet werden. Angehörige, die einen Mund- und Nasen-Schutz tragen und sich die Hände desinfizieren, müssen den Abstand von 1,5 Metern nicht zwingend einhalten. Vorige Terminabsprachen sind nicht mehr behördlich vorgeschrieben, die Einrichtungen können aber in ihrem Besuchskonzept Regelungen dazu treffen und auch weitere Einschränkungen vornehmen, wenn die örtlichen Gegebenheiten das erforderlich machen. Die Verordnung soll zum 11. August, in Kraft treten, um den Einrichtungen Zeit zur Anpassung ihrer Besuchskonzepte zu geben.

Grundrechte der Bewohner nicht zu stark einschränken

„Die heute getroffenen Regelungen folgen dem Gebot der Verhältnismäßigkeit“, sagte Staatsrat Jan Fries. Die aktuelle Infektionslage mit rechnerisch etwas mehr als 60 akut Erkrankten im Land Bremen rechtfertige die strengen Besuchsbeschränkungen trotz derzeit leicht anzeigender Zahlen nicht mehr. Zu Beginn der Pandemie sei das Pendel viel stärker in Richtung Gesundheitsschutz ausgeschlagen. „Inzwischen gibt es deutlich mehr Wissen über die Verbreitungswege des Virus und Erfahrung mit dem Eindämmen eines Ausbruchs. Das muss sich auch in den Besuchsregelungen niederschlagen“, so der Staatsrat. Gleichzeitig mahnte er: „Eine aktuelle Analyse der Gesundheitsbehörde zeigt aber auch, dass jeder dritte Patient über 80 Jahre die Infektion mit Covid-19 nicht überlebt hat.“ Besuchende wie auch Besuchte müssten sich daher „ihrer Verantwortung für das Leben und die Gesundheit anderer in besonderem Maße bewusst sein und sich entsprechend umsichtig verhalten. Sonst riskieren wir die Rückkehr zu strengeren Beschränkungen, die wir alle nicht wollen“.

In den 91 Altenpflegeeinrichtungen der Stadt Bremen leben rund 5.700 Menschen. Die weitaus meisten von ihnen sind 80 Jahre und älter. Seit Beginn der Pandemie hatten sich in 18 Einrichtungen Menschen mit dem mit SARS CoV-2 Virus angesteckt, derzeit ist nur noch eine Einrichtung betroffen (eine Infektion bei einer Pflegekraft).

Symbolbild: Ab dem 11. August sind in Alten- und Pflegeheimen auch wieder längere Besuche von mehr als einer Person erlaubt. Bildquelle: Fotolia.

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