Besuche in Pflegeheimen sollen unter Auflagen wieder möglich werden

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Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sollen unter Auflagen wieder Besuch empfangen dürfen. Einen entsprechenden Vorschlag hat Sozialsenatorin Anja Stahmann dem Senat am Dienstag, 5. Mai, in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorgelegt. Mit den Trägern der Einrichtungen sollen nun die Details eines Öffnungskonzepts abgesprochen werden, damit Lockerungen womöglich ab dem 13. Mai in Kraft treten können.

Sozialsenatorin Stahmann hat dem Senat den Vorschlag unterbreitet, die Besuchsverbote in Alten- und Pflegeheimen ab dem 13. Mai zu lockern. Der Vorschlag sieht vor, unter strengen Auflagen und nach Terminabsprache den Besuch einer einzelnen Person für jeweils ein bis zwei Stunden täglich zu ermöglichen. Voraussetzung sei aber, dass Besuchende symptomfrei sind und nach Möglichkeit einen Mund-Nase-Schutz tragen.  Außerdem solle auch beim Besuch ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden müssen. Dies könne zusätzlich durch „organisatorische, optische oder physische Barrieremaßnahmen gefördert werden, zum Beispiel durch eine Markierung oder Trennwand, so Stahmann.

Mitbringen von Speisen nicht erlaubt

Speisen dürfen nicht mitgebracht werden und Essen soll während des Besuches nicht erlaubt sein. Das Trinken aus nicht angebrochenen Verpackungen und aus selbst mitgebrachten Gefäßen während des Besuchs ist möglich, wenn die Einrichtung das im Einzelfall gestattet. Das Personal der Einrichtung soll die Kontaktaufnahme begleiten, Besucherinnen und Besucher müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

„Nach annähernd acht Wochen mit Betretungsverboten für Pflegeeinrichtungen müssen wir dringend Wege finden, Besuche wieder zu ermöglichen“, sagte Senatorin Stahmann. Es sei „auch in der Pandemie weder Angehörigen noch Bewohnerinnen und Bewohnern auf Dauer zuzumuten, ohne die familiären Kontakte zu leben“. Gleichzeitig müsse allen Beteiligten klar sein, dass Pflegeeinrichtungen die mit Abstand verwundbarsten Orte in unserer Gesellschaft in der Pandemie seien: „Wir dürfen nicht leichtfertig Gesundheit und Leben einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufs Spiel setzen, die das größte Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf trägt.“

Wenn möglich in separaten Räumen treffen

Für den Fall einer Infektion, müsse sich zudem jeder Besucher beim Betreten und Verlassen der Einrichtung registrieren lassen und die Hände desinfizieren. Außerdem sollten die Besucher wenn möglich nicht im eigenen Zimmer, sondern in separaten, ausreichend großen Räumlichkeiten besucht werden. Ausgenommen davon sind Besuche bei bettlägerigen Personen oder Menschen mit behinderungsspezifischen Bedarfen.

Weitere Lockerungen für Außenbereiche

Relativ weitgehende Lockerungen schlägt sie darüber hinaus für das Außengelände von Pflegeeinrichtungen vor. Angehörigenbesuche sollen möglich werden, wenn das in der Coronaverordnung des Senats festgelegte Abstandsgebot von anderthalb bis zwei Metern sowie die Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Leitung der jeweiligen Pflegeeinrichtung soll darüber hinaus die Möglichkeit haben, für ihre Einrichtung spezifische Auflagen zu erteilen.

Besuch im Hospiz erlauben

Für Menschen in stationären Hospizen soll der Besuch der engsten Angehörigen zugelassen werden. Im Rahmen der Sterbehilfe solle dies auch für ehrenamtliche und ambulante Hospizdienste gelten. „Unsere Gesellschaft darf Menschen in den letzten Tagen und Wochen ihres Lebens nicht allein lassen und isolieren“, sagte Senatorin Stahmann. „Der sterbende Mensch und die Angehörigen brauchen menschliche Nähe. Das wollen wir niemandem versagen, wenn das nicht zwingend erforderlich ist.“

Genauen Auflagen konkretisieren

„Das alles wird die Einrichtungen vor immense Herausforderungen stellen“, sagte die Senatorin. Die Einzelheiten der Umsetzung müssten jetzt mit den Trägern besprochen und konkretisiert werden. „Ich erhoffe mir im Interesse der Betroffenen sehr, dass wir uns schnell über praktikable Konzepte verständigen werden. Aber wir dürfen die Einrichtungen in dieser ohnehin angespannten Situation mit dem Wunsch nach Öffnung auch nicht überfordern.“

Alle Lockerungen sollen Einrichtungen der stationären Pflege betreffen, also Altenpflege, Behindertenhilfe inklusive Kurzzeitpflege, Pflege-Wohngemeinschaften und Tagespflegen sowie Seniorenresidenzen. Ziel sei es, mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung am kommenden Dienstag (12. Mai) in den Senat zu gehen und diese hoffentlich für den 13. Mai zu beschließen.

Symbolbild: Das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen soll womöglich ab dem 13. Mai gelockert werden. Bildquelle: Fotolia.

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