Besuche in Alten- und Pflegeheimen – Diese Regeln gelten ab heute

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Ab Dienstag, 11. August, treten Lockerungen rund um den Besuch in Alten- und Pflegeheimen in Kraft. In einer Übersicht zeigen wir euch, was ab heute wieder erlaubt ist. Von den Lockerungen betroffen sind Einrichtungen der Altenpflege, der Eingliederungshilfe sowie Wohnstätten für Menschen mit Behinderung.

Vor dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung haben die betroffenen Einrichtungen den Gesundheitsbehörden ein entsprechendes Hygienekonzept vorgelegt. Sollte es berechtigte Gründe geben, dürfen die Wohnheime von einigen der Regelungen abweichen. Am besten sollte man sich daher vor einem Besuch mit der entsprechenden Einrichtung kurzschließen, welche Regelungen im Einzelnen gelten.

Mehrere Besucher pro Woche

Bisher war lediglich der Besuch von einem festen Besucher pro Woche zugelassen. Ab sofort dürfen sich aber auch mehrere Besucher pro Woche abwechseln und dann so häufig zu Besuch kommen, wie sie möchten.

Kein Zeitfenster mehr

Anstatt wie zuvor nur zwei Stunden, dürfen Besucher nun täglich so lange bleiben, wie sie möchten, beziehungsweise, wie es die generellen Öffnungs- und Besuchszeiten der Einrichtung erlauben.

Treffen auch im Zimmer möglich

Bisher mussten die Einrichtungen einen separaten Besuchsraum zur Verfügung stellen. Dies ist nun nicht mehr zwingend notwendig. Rein theoretisch dürfen die Bewohner also auch wieder Besuch auf ihren Zimmern empfangen. Dies kann sich von Einrichtung zu Einrichtung aber unterscheiden.

Anmeldung nicht mehr vorgeschrieben

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Anmeldung vor dem Besuch zwar nicht mehr, dennoch ist es ratsam, sich vorher zu erkundigen, ob ein Besuch jederzeit möglich ist, oder welche anderen Zeiten für die Einrichtung gelten.

Besucher müssen gesund sein

Logischerweise dürfen die Besucher keine Erkältungs- oder Grippesymptome aufweisen, wenn sie sich in die Einrichtung begeben. Gleiches gilt für Bewohner, wenn diese Besuch empfangen.

Kontaktdaten werden erfasst

Nach wie vor werden die Kontaktdaten der Besucher aufgenommen, um im Falle einer Infektion die Infektionsketten nachverfolgen zu können. Auch die allgemeinen Hygieneregeln bleiben bestehen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert