Besuch in Pflegeeinrichtungen ab 13. Mai unter Auflagen wieder möglich

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Einrichtungen der stationären Pflege sollen ab kommenden Mittwoch (13. Mai  wieder Besuche für Bewohnerinnen und Bewohner zulassen dürfen. Das haben Sozialsenatorin Anja Stahmann und Vertreter der Einrichtungsträger am heutigen Freitag (8. Mai) bei einem Gespräch mit Bürgermeister Andras Bovenschulte vereinbart. Die rechtliche Grundlage solle am Dienstag, 12. Mai, im Senat verabschiedet werden.

Unter strengen Auflagen und nach vorheriger Terminabsprache dürfen stationäre Pflegeeinrichtungen den Besuch einer einzelnen Person für jeweils ein bis zwei Stunden täglich ermöglichen. Voraussetzung sei aber, dass Besuchende symptomfrei sind und nach Möglichkeit einen Mund-Nase-Schutz tragen.  Außerdem solle auch beim Besuch ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Dies könne zusätzlich durch „organisatorische, optische oder physische Barrieremaßnahmen gefördert werden, zum Beispiel durch eine Markierung oder Trennwand, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. „Wir wissen, wie sehr die Menschen leiden, und wie sehr es ihnen ein Herzensanliegen ist, ihre Angehörigen in den Einrichtungen wiederzusehen“, so die Senatorin weiter. „Ich hoffe, dass alle Einrichtungen die Öffnungen so bald als möglich umsetzen.“ Man dürfe aber auch den Einwand der Träger nicht vom Tisch wischen, dass die Voraussetzungen in den Einrichtungen sehr unterschiedlich seien und manche daher mit einer sofortigen Öffnung überfordert wären.

Besuchskonzept muss vorliegen

Arnold Knigge, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Bremen, sagte: „Jede Einrichtung braucht ein eigenes Besuchskonzept für die sichere Umsetzung der Besuche. Aber nicht alle haben schon eines in der Schublade liegen, manche brauchen einen längeren Vorlauf. Den muss man ihnen geben.“ Dabei verlieh er seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Gesundheitsamt Musterkonzepte für die Besuche vorlegen – bezogen auf Hygiene, Schutzkleidung und die Abstandregel –, oder geeignete, bereits bestehende Konzepte weitergeben könne. „Das würde den Trägern und Einrichtungen eine individuelle Anpassung sehr erleichtern.“ Knigge sagte weiter: „Die Pflegeeinrichtungen sind der empfindlichste Punkt unserer Gesellschaft, wenn wir die Pandemie betrachten. Daher brauchen wir in Zukunft mehr regelhafte Testungen von Personal und Bewohnerinnen sowie Bewohnern in den Einrichtungen.“

Alle stationären Pflegeeinrichtungen müssen bis spätestens 25. Mai die Voraussetzungen für eine Öffnung schaffen, sodass die Bewohner wieder Besuch bekommen können.

Mitbringen von Speisen nicht erlaubt

Speisen dürfen nicht mitgebracht werden und Essen soll während des Besuches nicht erlaubt sein. Das Trinken aus nicht angebrochenen Verpackungen und aus selbst mitgebrachten Gefäßen während des Besuchs ist möglich, wenn die Einrichtung das im Einzelfall gestattet. Das Personal der Einrichtung soll die Kontaktaufnahme begleiten, Besucherinnen und Besucher müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

„Nach annähernd acht Wochen mit Betretungsverboten für Pflegeeinrichtungen müssen wir dringend Wege finden, Besuche wieder zu ermöglichen“, sagte Senatorin Stahmann. Es sei „auch in der Pandemie weder Angehörigen noch Bewohnerinnen und Bewohnern auf Dauer zuzumuten, ohne die familiären Kontakte zu leben“. Gleichzeitig müsse allen Beteiligten klar sein, dass Pflegeeinrichtungen die mit Abstand verwundbarsten Orte in unserer Gesellschaft in der Pandemie seien: „Wir dürfen nicht leichtfertig Gesundheit und Leben einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufs Spiel setzen, die das größte Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf trägt.“

Wenn möglich in separaten Räumen treffen

Für den Fall einer Infektion, müsse sich zudem jeder Besucher beim Betreten und Verlassen der Einrichtung registrieren lassen und die Hände desinfizieren. Außerdem sollten die Besucher wenn möglich nicht im eigenen Zimmer, sondern in separaten, ausreichend großen Räumlichkeiten besucht werden. Ausgenommen davon sind Besuche bei bettlägerigen Personen oder Menschen mit behinderungsspezifischen Bedarfen.

Weitere Lockerungen für Außenbereiche

Relativ weitgehende Lockerungen sollen darüber hinaus für das Außengelände von Pflegeeinrichtungen gelten. Angehörigenbesuche sollen auch hier möglich werden, wenn das in der Coronaverordnung des Senats festgelegte Abstandsgebot von anderthalb bis zwei Metern sowie die Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Leitung der jeweiligen Pflegeeinrichtung soll darüber hinaus die Möglichkeit haben, für ihre Einrichtung spezifische Auflagen zu erteilen.

Besuch im Hospiz erlauben

Für Menschen in stationären Hospizen soll der Besuch der engsten Angehörigen zugelassen werden. Im Rahmen der Sterbehilfe solle dies auch für ehrenamtliche und ambulante Hospizdienste gelten. „Unsere Gesellschaft darf Menschen in den letzten Tagen und Wochen ihres Lebens nicht allein lassen und isolieren“, sagte Senatorin Stahmann. „Der sterbende Mensch und die Angehörigen brauchen menschliche Nähe. Das wollen wir niemandem versagen, wenn das nicht zwingend erforderlich ist.“

Beschluss am 12. Mai

„Das alles wird die Einrichtungen vor immense Herausforderungen stellen“, sagte Arnold Knigge. Die Einzelheiten der Umsetzung müssten jetzt die Einrichtungen erarbeiten.

Alle Lockerungen sollen Einrichtungen der stationären Pflege betreffen, also Altenpflege, Behindertenhilfe inklusive Kurzzeitpflege, Pflege-Wohngemeinschaften sowie Seniorenresidenzen. Die Lockerungen sollen am 12. Mai im Senat beschlossen werden.

Symbolbild: Das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen soll womöglich ab 13. Mai unter Auflagen gelockert werden. Bildquelle: Fotolia.

 

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