Beschlossene Sache: Hundeführerschein kommt in Bremen ab Juli 2026
Lange in der Diskussion, nun soll er kommen: Wer sich in Bremen ab Juli 2026 einen Hund zulegt, muss eine Prüfung ablegen. Zugleich gibt es „Entwarnung“ für all jene, die schon vor dem Datum einen Hund hatten. Von denen wird die Lizenz nicht gefordert. Die Entscheidung fällt in einem Bundesland, in dem bezogen auf die Einwohnerzahl die meisten Hunde gehalten werden. Die Bremer sind tierlieb, die meisten jedenfalls.
In keinem anderen Bundesland gibt es in Relation zur Einwohnerzahl derart viele Hunde wie in Bremen. Die Bremer sind den Zahlen zufolge echte Hundenarren. So waren Ende 2023 im hanseatischen Stadtstaat 17.835 der Vierbeiner registriert, eine zählbare Anzahl, die aufgrund der Hundesteuer bekannt ist. Zweifellos gibt es Bundesländer mit weitaus mehr gemeldeten Hunden, allerdings nicht prozentual. In dieser Hinsicht behauptet Bremen seine „tierische Spitzenposition.
Durchaus problematisch ist in dem Zusammenhang, dass sich viele der Besitzer ihre Haustiere nicht mehr leisten können. Neben immens gestiegenen Tierarztkosten und Preisen für die Verpflegung sowie Hundesteuer schlägt auch die Ausbildung zu Buche. Die Sozialisierung ist gerade im vielfrequentierten städtischen Raum wichtig. Allerdings ist es eine Sozialisierung für Hunde und deren Halter gleichermaßen.
Der Gesetzesentwurf zum Hundeführerschein sollte bereits Ende 2023 auf dem Tisch liegen. Sowohl Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) als auch Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) hielten den Nachweis der Sachkunde mittels einer Prüfung für sinnvoll, „(…) Da das Verhalten eines Hundes in der Regel am Verhalten und Wissen der Besitzerinnen und Besitzer liegt.“
Auslöser der Diskussion für eine Sachkundeprüfung von Hundehaltern war nicht zuletzt eine Beißattacke, bei der ein sechsjähriges Mädchen von einem Rottweiler schwer verletzt wurde, der sich von der Leine seines Halters losgerissen hatte. Schnell wurde zum erneuten Mal klar: Schuld sind nicht die Hunde, sondern deren Halter. Doch an der Konsequenz ändert das nichts.
Mit zeitlicher Verzögerung ist aus dem einstigen Vorstoß mit Orientierung an anderen Bundesländern nun beschlossene Sache geworden. Die Vorlage für theoretische und praktische Prüfung wurde in dieser Woche von der Bremischen Bürgerschaft abgesegnet.
Sichergestellt werden soll damit, dass Hundehalter ihr Tier anzuleiten imstande sind, um mit ihm auch in Stresssituationen gefährdungsfrei für andere umgehen zu können. Neben dem Schutz von Menschen – insbesondere Kindern und Senioren – sowie anderen Hunden, geht es gleichwohl darum, dass die „besten Freunde des Menschen“ sich auf ihre Halter verlassen können und nicht schlussendlich in der Sicherstellung landen.
Ebenfalls festgelegt wurde, dass diejenigen, die schon vor dem 01. Juli 2026 einen Hunde hatten, keine Prüfung ablegen bzw. nachweisen müssen. Darüber hinaus wird ein in einem anderen Bundesland abgelegter Hundeführerschein in Bremen – nach entsprechender Umschreibung – anerkannt. Besondere Regelungen werden weiterhin für die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden gelten.
Grundlegend sind die Haltung und der Zuzug von „Listenhunden“ wie Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden in Bremen verboten. Ausnahmen können bei Übernahme aus einem bremischen Tierheim gelten, bei denen vorher eine Genehmigung beim Ordnungsamt beantragt werden muss. An dieser Regelung ändert sich nicht.
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